Ich bin es noch einmal.
Nach dem ich ja nun weiss das ich nicht im BR nachrücken kann , zumindest nicht so wie ich dachte, habe ich nun 1 Frage zu Schulungen.
Ich würde erst nachrücken falls ein Mitglied aus dem BR ausscheidet .
Hatte die 6 meisten Stimmen wie ja einige von euch schon gelesen hatten.
Also ein Ersatz Mitglied.
Nun meine Frage.
Steht mir eine Schulung für Die Arbeit als BR zu ?
Wie oft muss eine Betriebsversammlung im Jahr statt finden , oder gibt es da keine feste Regelung?
MfG Skyline
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Ersatzmitglieder Teil 1
Vom Nachrücker zum kompetenten Betriebsratsmitglied