Schulung für Ersatzmitglieder
Hallo Leute !!
Ich bin es noch einmal. Nach dem ich ja nun weiss das ich nicht im BR nachrücken kann , zumindest nicht so wie ich dachte, habe ich nun 1 Frage zu Schulungen.
Ich würde erst nachrücken falls ein Mitglied aus dem BR ausscheidet .
Hatte die 6 meisten Stimmen wie ja einige von euch schon gelesen hatten.
Also ein Ersatz Mitglied.
Nun meine Frage.
Steht mir eine Schulung für Die Arbeit als BR zu ?
Wie oft muss eine Betriebsversammlung im Jahr statt finden , oder gibt es da keine feste Regelung?
MfG Skyline
Community-Antworten (25)
22.12.2011 um 16:31 Uhr
Das kommt darauf an wie häufig Du bei BR-Sitzungen einspringst. Normalerweise haben EBRM erst Anspruch wenn sie nachgerückt und damit BRM sind. Allerdings gibt es eine Ausnahme:
"Eine Besonderheit besteht , wenn ein bestimmtes Ersatzmitglied sehr häufig für vorübergehend verhinderte BRM in den BR nachrückt. In diesen Fällen ist dem Ersatzmitglied, das zwar nur vorübergehend, jedoch in ständiger und häufiger Wiederholung in den BR eintritt, die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nach Abs. 6 auch dann zu ermöglichen, wenn es im Zeitpunkt der Schulung einmal nicht für ein verhindertes Mitglied in den BR nachgerückt ist, der Erwerb der auf der Schulungsveranstaltung vermittelten Kenntnisse unter Berücksichtigung der Ersatzmitgliedschaft für die Gewährleistung der aktuellen Arbeitsfähigkeit des BR jedoch erforderlich ist. Nachzulesen im Fitting § 37, 178 und 179
22.12.2011 um 19:33 Uhr
"Ich würde erst nachrücken falls ein Mitglied aus dem BR ausscheidet ."
Naja, wenn das Geschlecht der Minderheit nicht mehr in ausreichender Anzahl im BR vertreten wäre und Du den "falschen" Chromosomensatz hast, guckst Du ggf. trotz Deiner "6 meisten Stimmen" in die Röhre ...
Das gilt natürlich auch für den Fall der zeitweiligen Stellvertretung eines BRM.
22.12.2011 um 19:45 Uhr
4 Betriebsversammlungen
23.12.2011 um 09:57 Uhr
4 Betriebsversammlungen
Richtig und im Detail falsch: In jedem Quartal des Jahres eine! Das sind zwar auch vier, aber z.B. 4 Betriebsversammlungen im zweiten Halbjahr ist nicht vorgesehen!
gibt es da keine feste Regelung?
Wie Du an diesen Antworten siehst, es gibt eine sehr präzise Regelung, die sogar noch eine Pflicht-Modifikation (Abteilungsversammlungen) und ggf. sogar noch in jedem Halbjahr eine weitere Betriebsversammlung (die allerdings keine Pflicht sind) vorsieht: §43 (1) BetrVG.
23.12.2011 um 12:44 Uhr
Danke.
Also hat der Betrieb seine Mitarbeiter einmal im Quartal zusammen zu "rufen"?
Betriebsversammlung und keine Betriebsratsversammlung meinte ich.
MfG skyline
23.12.2011 um 12:54 Uhr
@skyline, wir sprechen hier von Betriebsversammlungen.....
"Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. " Diese und weitere wichtige Informtionen (Gesetze!) findest du im BetrVG § 43! Die Kommentare dazu gründlich studieren!
23.12.2011 um 13:32 Uhr
Und was die Betriebsratsversammlung angeht: Die gibt es im Gesetz auch (§53 BetrVG), aber ich denke das Du BetriebsratsSITZUNGEN meinst. Für die Häufigkeit derer gibt es keine Vorschrift. Der BR hat nur pflichtgemäß so oft zu tagen, das er seinen Aufgaben gerecht wird.
23.12.2011 um 14:05 Uhr
@rkoch wolltest du wirklich so antworten oder seid ihr bei der Weihnachtsfeier?
23.12.2011 um 14:20 Uhr
@rkoch, wieviel Umdrehungen hatte der Glühwein! "lol"
23.12.2011 um 15:06 Uhr
Hm, ich stehe zwar tatsächlich schon unter einigen Gläsern Glühwein, ich kann aber trotzdem nichts falsches an meiner Antwort finden......
Achso: Skyline hat seine Antwort editiert.... Mit dem jetzt in Antwort 5 stehenden Text ergibt meine Antwort keinen Sinn mehr..... (Er hatte da ursprünglich eben irgendwas mit "und was gilt für Betriebsratsversammlungen" stehen, MonaLisa hat wohl auch auf den ursprünglichen Text geantwortet)....
23.12.2011 um 15:26 Uhr
"Also hat der Betrieb seine Mitarbeiter einmal im Quartal zusammen zu "rufen"?"
Nur mal so angemerkt .. ein BetriebsRAT (der wohl gemeint ist) hat KEINE Mitarbeiter, aber Kolleginnen und Kollegen.
"Diese und weitere wichtige Informtionen (Gesetze!) findest du im BetrVG § 43!"
Bislang scheint die Suche nach dem BetrVG erfolglos geblieben zu sein ...
"Die Kommentare dazu gründlich studieren!"
Dazu müsste man allerdings Zugriff auf einen Kommentar zum BetrVG haben.
23.12.2011 um 15:38 Uhr
peanuts
Was für ein Problem hast du eigentlich.
Lies du dir meine Fragen richtig durch und falls du etwas nicht verstehst darfst du mich fragen. Lass deine Sinnlosen Kommentare , das zeugt nicht von Intelligenz.
Ich habe die BetrVG zur hälfte einmal überflogen.
Unterlass bitte deine unqualifizierten Aussagen .
Anderen Leute die sich mühe geben mir zu helfen können dieses weiter tun, Danke.
Ich meinte eine Betriebsversammlung , wobei alle Mitarbeiter der Firma Anwesend sind. MfG
23.12.2011 um 16:46 Uhr
o.k. also einmal im Quartal = 4/Jahr
Ein offenes Geheimnis: Viele BR's kommen nicht auf diese vier. Das liegt daran, dass BR's nicht wissen, was sie erzählen sollen (völlig unverständlich); es ihnen zuviel Arbeit macht (auch unverständlich) und der AG so wie so dagegen ist.
Verlangt ein AN aber, dass die regelmäßigen Versammlungen durchgeführt werden, hat der BR dies zu tun (siehe dazu: Amtspflichtsverletzung)
23.12.2011 um 16:46 Uhr
"Was für ein Problem hast du eigentlich."
Ich wüsste keins.
"Ich habe die BetrVG zur hälfte einmal überflogen. "
Dann wundert es mich, dass Dich der 4 Abschnitt mit der Überschrift "Betriebsversammlungen" nicht angesprungen hat.
"Lass deine Sinnlosen Kommentare , das zeugt nicht von Intelligenz."
Jau. Gilt das eigentlich auch für Fragen?
"Unterlass bitte deine unqualifizierten Aussagen ."
Ich würde mich an Deiner Stelle ja noch mal mit der Antwort 186432 beschäftigen. Nicht, dass ein Ersatzmitglied mit womöglich den wenigsten Stimmen in den BR nachrückt und das nur, weil das Geschlecht der Minderheit ansonsten nicht mehr im BR vertreten wäre...
Soviel zum Thema "Qualifikation"
Außerdem bin ich sehr penibel, wenn Betriebsräte oder solche, die es einmal werden wollen, von Mitarbeitern und nicht von KollegInnen sprechen. Es gibt schon genug BR-Fürsten, die sich in einer Chefrolle sehen.
23.12.2011 um 17:06 Uhr
peanuts
Ich möchte in Zukunft auf deine Kommentare verzichten, ist das möglich?
Auf deine Antworten werd ich auch nicht eingehen da sie für mich nicht Sinnvoll sind.
gironimo
Danke kurz und knapp , so das es jeder versteht.
MfG
23.12.2011 um 17:23 Uhr
"Verlangt ein AN aber, dass die regelmäßigen Versammlungen durchgeführt werden, hat der BR dies zu tun (siehe dazu: Amtspflichtsverletzung)" wenn du damit den 23er meinst, würde ich diese Aussage erstmal gezweifeln.
23.12.2011 um 17:36 Uhr
@skyline
die Art wie es rüberkommt gefällt mir von Peanuts auch nicht, allerdings weiß er zumindest wovon er spricht. So manches ist halt peanuts für ihn.l
23.12.2011 um 18:49 Uhr
Danke. Also hat der Betrieb seine Mitarbeiter einmal im Quartal zusammen zu "rufen"? Betriebsversammlung und keine Betriebsratsversammlung meinte ich. MfG skyline Antwort 5 Erstellt am 23.12.2011 um 11:44 Uhr von skyline 186465
Da wollen wir doch an den Begriflichkeiten arbeiten, bevor wir hier kompetente Antworter angehen.
23.12.2011 um 23:21 Uhr
horizont dito
"Da wollen wir doch an den Begriflichkeiten arbeiten, bevor wir hier kompetente Antworter angehen."
Du scheinst einfach nur auf Streit aus.
Verschone mich damit.
MfG
23.12.2011 um 23:26 Uhr
@ skyline Du solltest in manchen Momenten lernen leise zu sein;) Wenn du in deinem BR so benimmst wie hier, glaub mir, ich würde tausend Möglichkeiten finden dich nicht laden zu müssen. Solche Ersatzmitglieder bringen nur Unruhe und Ärger. Deine Kollegen tun mir leid.
23.12.2011 um 23:30 Uhr
@Skyline, an der Antwort von horizont gibt es nichts zu mäkeln! Du solltest einfach mal die Begriffe Betriebsversammlung und Betriebsratssitzung - die du im übrigen frisch, fröhlich und ohne es genau zu wissen - Betriebsratsversammlung nennst - zu trennen wissen. ! Also: Beiss nicht um dich wie ein wild gewordener Mopp! Lass dir helfen, denn genau das versucht man hier schon eine ganze Weile!
23.12.2011 um 23:37 Uhr
@all Man ist geneigt der Vermutung zu erliegen, das der Fragesteller sich einen Spass mit den Antwortgebern macht. Wer so fragt hats sich einem bereits hingegeben: Sich eben nicht mit dem Gesetz beschäftigen zu wollen.
24.12.2011 um 00:13 Uhr
Horizont Dito
und Danke 186487
ohne bekloppte Kommentare
24.12.2011 um 00:16 Uhr
@ Skyline Schau, ab morgen ist Weihnachten, ein besinnliches Fest über drei Tage, nutze es!
24.12.2011 um 00:19 Uhr
Falls ich zu forsch war, bitte ich um Entschuldigung.
Aber ich Denke man hätte mich auch anders Antworten können.
Also auch mal darüber nachdenken.
Ein frohes Fest für alle.
MfG
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