Hallo,
mal angenommen Der MA nimmt im Januar zwei Wochen Urlaub (von dem neuen Jahresurlaub) und kündigt dann selber Anfang Februar seinen Job, weil es plötzlich ein tolles Angebot bei einem anderen Arbeitgeber gibt. Was ist mit dem ja eigentlich zuviel erhaltenen / genommenen Urlaub für das neue Jahr ? Ist man dem alten AG etwas schuldig, muss man am Ende was zurückbezahlen ?
Was sagt Ihr dazu ?