Ein Bewerber und die NPD
Ein Bewerber soll in einer Bank eingestellt werden und erscheint in jeder Hinsicht qualifiziert.
Ein bereits vorhandener Mitarbeiter kennt diesen Bewerber und vertraut einem BR-Mitglied an, dass der Bewerber in der NPD aktiv wäre.
Wie sollte sich der BR verhalten:
- Der Einstellung widersprechen
- Mit Bewerber und Mitarbeiter reden, um herauszufinden, ob das überhaupt stimmt
- Der Einstellung zustimmen, weil NPD-Aktivitäten (selbst wenn es tatsächlich wahr ist) in den Freizeitbereich fallen und für das Arbeitsverhältnis unerheblich sind
- sonstige Vorschläge ...
Kennt jemand Gesetze, Kommentare, Urteile, Erfahrungen, ... die hier weiterhelfen können ?
Community-Antworten (12)
20.12.2011 um 17:02 Uhr
Nicht das ich irgendwelche Sympthien für die unbelehrbaren habe, ist denn die NPD eine verbotene Partei? Allerdings, falls ich es Beweisen könnte würde ich den AG aufklären. Ich kann mir vorstellen, dass dann kein Interesse an dem Mitarbeiter besteht. Falls doch würde ich mir die Vorgesetzten sehr genau anschauen.
20.12.2011 um 17:06 Uhr
@Lernender
was schreibst denn du für einen blödsinn.
20.12.2011 um 17:08 Uhr
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.Wenn der Mann seine Arbéit macht, und das auch noch gut,dann kann er doch sonstwo mitglied sein. Solange er seine Aktivitäten nicht in der Bank auslebt.........
20.12.2011 um 17:13 Uhr
Auch wenn es falsch is, irgendwie fühle ich mich zu der Aussage von Lernender hingezogen.
Rechtlich hast du aber keine Handhabe. Eher ist das Gegenteil der Fall. Sollte aufgrund der parteipolitischen Aktivitäten (Stichwort Weltanschauung) kein Arbeitsvertrag zustande kommen wäre das ein Verstoß gegen das AGG.
20.12.2011 um 17:13 Uhr
Mit welchem Grund wollt ihr denn widersprechen, so wie ich das raushöre??
Der § 99 gibt einen Widerspruchsgrund her, wenn eine durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass der Bewerber Straftaten begeht.
Aber, wo sind hier die Tastachen? Wie Lernender schon schreibt, allein die politische Betätigung in umstrittenen Partei ist noch keine Straftat, so lange diese Partei nciht vom Verfasungsschutz verboten wurde.
Ich würde den AG informieren. Der AG soll sich dann ein Führungszeugnis vorlegen lassen. Dann kann man immer noch weiter entscheiden.
20.12.2011 um 17:13 Uhr
NPD aktiv Der Einstellung widersprechen
Noch ist die NPD eine anerkannte demokratische Partei. Und insofern ist selbst die Mitgliedschaft in dieser keinerlei Hinderungsgrund für eine Einstellung.
Der BR kann nur widersprechen wenn einer der Gründe aus §99 zutrifft. Hier käme bezogen auf die Frage bestenfalls Nr. 6 in Frage, aber selbst das dürfte weit hergeholt sein, Zitat:
"die durch TATSACHEN begründete Besorgnis besteht, dass der für die personelle Maßnahme in Aussicht genommene Bewerber oder Arbeitnehmer den BETRIEBSFRIEDEN durch GESETZWIDRIGES Verhalten oder durch GROBE Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung, stören werde."
Das trifft nur zu wenn es sich bei dem Bewerber um eine allgemein als derart bekannte oder gar schon verurteilte Person handeln würde UND im Umfeld der Person sich ein derartiges Betätigungsfeld überhaupt ergeben könnte (insbesondere also Ausländer dort beschäftigt sind). Etwas derartiges liegt wohl nicht vor.
Falls der Kandidat sich später TATSÄCHLICH derart betätigt ist §104 BetrVG (vgl. den Text!) immer noch das Mittel der Wahl. Einem Bewerber, der sich nichts anderes zu Schulden hat kommen lassen als Mitglied in einer anerkannten (wenn auch nicht unproblematischen) Partei zu sein oder mit dieser gar nur zu symphatisieren, den Weg in ein Arbeitsverhältnis zu verwehren steht einem BR nicht zu.
Mit Bewerber und Mitarbeiter reden, um herauszufinden, ob das überhaupt stimmt
Kann man machen, aber wozu? Wie gesagt: Mitglied in irgendeiner Partei zu sein ist nicht verwerflich im Sinne des BetrVG, sondern sogar schützenswert (§75 BetrVG: Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen (...) dass jede Benachteiligung (..) wegen ihrer (..) politischen (..) Betätigung (..) unterbleibt.)!
Der Einstellung zustimmen, ...
Wenn ihr damit ein Problem habt: Lasst doch einfach die Frist verstreichen.....
Kennt jemand (..) Urteile
LAG Baden-Württemberg v. 02. 06. 2009 - 14 Sa 101/08
20.12.2011 um 17:19 Uhr
Ihr könnt ja spasseshalber gemäß BetrVG §99, 2.6 widersprechen. Allerdings steht da "die durch Tatsachen belegte Besorgnis besteht ...". Zum Einen habt Ihr nur ein Gerücht. Zum Anderen bedeutet seine parteipolitische Zugehörigkeit alleine noch nicht, dass er auch den Betriebsfrieden stören würde. Und es gibt kein Arbeitsverbot für Angehörige politischer Parteien. Meinen persönlichen Betriebsfrieden würde er zwar schon stören, aber rechtlich gesehen habt Ihr wohl keine Handhabe, bzw. einen ganz schwachen Widerspruch. Kann aber auch sein, dass der AG aufgrund dieses auf einem Gerücht beruhenden Widerspruchs davon absieht, die Einstellung trotzdem zu vollziehen. Aber wir reden hier immer noch von einem Gerücht. Ganz schwierige, wenn nicht sogar schmierige Geschichte.
20.12.2011 um 17:43 Uhr
Auf keinem Fall würde ich der Einstellung wiedersprechen, dann habe solche Leute auch noch ein Forum vorm Arbeitsgericht.
Nein dem AG mitteilen und darauf drängen das er Entlassen wird.
ich bin erstaunt über die Haltung von einigen hier.
Lasst sie doch machen oh weih oh weih
20.12.2011 um 17:45 Uhr
Docpille, dich würde ich auch sehr genau beobachten
Braune KameradenIhre Verfassungsfeindlichkeit ist offensichtlich: Die NPD verharmlost die NS-Diktatur, hetzt gegen Ausländer und bedroht politisch Andersdenkende. Doch ein Verbotsantrag scheiterte 2003 vor dem Verfassungsgericht, weil die Parteiführung mit V-Leuten durchsetzt war. Nun haben mögliche NPD-Kontake zum Zwickauer Neonazi-Trio die Verbotsdebatte neu entfacht
Spiegel online ABER SOLANGE DER MANN SEINE ARBEIT MACHT IST ES DOCH EGAL
20.12.2011 um 18:02 Uhr
na na -
ich würde wahrscheinlich das Gespräch mit der Personalabteilung suchen und fragen, wie man denn dort mit einer derartigen Vermutung umgehen würde (ohne Namen zu nennen).
Ich kann im Monent an Hand der Informationen keinen Zustimmungsverweigerungsgrund sehen.
21.12.2011 um 10:02 Uhr
ich bin jetzt schon etwas entsetzt. Es gibt hier Leute die empfehlen eine Person wegen ihres Engagements in einer Partei zu diskriminieren. Für euren Arbeitgeber ist es vielleicht ganz schlimm daß ein Bewerber Mitglied in der Linken oder bei den Grünen .... ist. Darf der diese jetzt aus diesem Grund von der Beschäftigung ausschließen? Ist das auch eine Diskriminierung die ihr akzeptiert? Ich möchte hier nur mal an den Radikalenerlass aus den 70er Jahren erinnern.
„Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für die Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden, sich zu äußern. Nicht wegen des Fanatismus der Gerechtigkeit, sondern weil all das Belebende, Heilsame und Reinigende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine Wirkung versagt, wenn die Freiheit zum Privilegium wird.“ Rosa Luxenburg
21.12.2011 um 10:41 Uhr
@Lernender
Vielleicht solltest Du mal über den Tellerrand schauen (wie viele Politiker auch)!
Glaubst Du ernsthaft, das Rechtsradikalismus allein ein Problem der NPD ist? Glaubst Du, das durch ein Verbot der NPD der Rechtsradikalismus ausgelöscht wird?
Die NPD ist allein eine politische Organisation die (bislang unwiderlegt trotz Durchsetzung mit V-Leuten!) mit verfassungsmäßiger Meinungsfreiheit öffentlich eine Meinung vertritt über deren Ziele und Denkweisen man streiten oder auch Anstoß daran nehmen kann.
Das ist MIR aber allemal lieber als die breite Masse der "unorganisierten" die lieber real und weitgehend unbeachtet von der breiten Öffentlichkeit rechtsradikales Gedankengut LEBEN! Geh einfach mal auf die Straßen einiger Städte und du wirst wesentlich mehr Rechtsradikale allein in einer Stadt finden als die gesamte NPD Mitglieder hat. Oder wer glaubst Du hat die NPD bei den Wahlen gewählt? In Meck-Pomm hat die 600 Mitglieder starke NPD 39.613 Erst- und 40.642 (6,0%) Zweitstimmen erhalten... Glaubst Du nach diesen Zahlen das sich das Problem auf die 600 Mitglieder der NPD reduzieren läßt?
Die gerade von Dir zitierte Verbindung der NPD mit den terroristischen Handlungen der jüngsten Vergangenheit wird ja geradezu herbeigesehnt, aber warum? Um endlich die Partei verbieten zu können? Gut verbieten wir sie! Wird der Terror enden? Wer´s glaubt wird selig.... Rechtsradikale brauchen keine NPD um sich zu organisieren.... Von mir aus grenze alle Mitglieder der NPD aus, am Ende wirst Du kein Ziel mehr für Deine Ablehnung haben, aber immer noch genau das selbe Problem wie MIT der NPD.
Ich möchte nicht wissen wie viele real aktive rechtsradikale in Eurem Betrieb rumrennen ohne das ihr es wisst, einfach nur weil sie nicht Mitglied der NPD sind und ihre Haltung nicht öffentlich hinausposaunen (aber hintenrum alle unterstützen die "etwas" gegen die Vertreibung der deutschen AN aus den Betrieben durch die Kan**** unternehmen).
Also: Nein: Der Versuch die NPD (als Partei oder jedes einzelne Mitglied als Person oder AN) auszugrenzen wird nur den gegenteiligen Effekt haben. Das war schon immer so und wird so bleiben. Sie verschwinden nur im Hintergrund um dann um so härter zuzuschlagen.
My personal 5ct.
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