GBR Beschluss nichtig?
Hallo,
Unser GBR hatte auf der Tagesordnung "Beschluss über die Aufnahme eines Gastmitgliedes " . Dieser Punkt wurde mit der Mehrheit der stimmen so beschlossen. Ich finde, dass der Beschluss nicht richtig ist, den § 47 BetrVG regelt ja die Entsendung in den GBR. Dann könnte man ja 20 Gastmitglieder in den GBR berufen. Außerdem ist die Betriebsratssitzung nicht öffentlich und es dürfen nur Personen daran teilnehmen die auch berechtigt dazu sind. Gibt es für die Gastmitgliedschaft eine Rechtsgrundlage oder ist solch ein Beschluss nichtig???
Gruß
muffenschieber
Community-Antworten (4)
20.12.2011 um 13:59 Uhr
Ein Gastmitglied kann der BR nicht bestimmen. Aber er kann natürlich Sachverständige heranziehen. Es kann ja sein, daß der GBR regelmäßig Informationen aus einem Tochterbetrieb oder eine Betriebsratslosen Teil der Firma benötigt. Beschlüsse müssen dann aber trotzdem unter Ausschluß dieser Sachverständigen beschlossen werden.
20.12.2011 um 14:35 Uhr
"Es kann ja sein, daß der GBR regelmäßig Informationen aus einem Tochterbetrieb oder eine Betriebsratslosen Teil der Firma benötigt"
Aber selbst dies rechtfertig nur eine ganz eingeschränkte punktuelle Teilnahme an der Sitzung
20.12.2011 um 14:36 Uhr
muffenschieber Haben deine Kollegen schon einmal darüber nachgedacht, dass das Gastmitglied sich eventuell unerlaubt von seiner arbeitsvertraglichen Arbeit entfernt. Es gibt nämlich keinerlei rechtliche Grundlage für den Beschluss des GBR.
20.12.2011 um 14:42 Uhr
dass das Gastmitglied sich eventuell unerlaubt von seiner arbeitsvertraglichen Arbeit entfernt.
Nicht "eventuell".. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (Ausnahme: er ist selbst freigestelltes BRM in einem BR).
@muffenschieber
Freistellungen von der Arbeit nach dem BetrVG gelten grundsätzlich NUR für BRM. Alle anderen Personen muß der AG (!) Kraft Weisung von der Arbeit freistellen. In gewissen Fällen kann der BR dies verlangen, aber nicht so!
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