Erstellt am 20.12.2011 um 12:59 Uhr von Niemand
Ein Gastmitglied kann der BR nicht bestimmen. Aber er kann natürlich Sachverständige heranziehen. Es kann ja sein, daß der GBR regelmäßig Informationen aus einem Tochterbetrieb oder eine Betriebsratslosen Teil der Firma benötigt. Beschlüsse müssen dann aber trotzdem unter Ausschluß dieser Sachverständigen beschlossen werden.
Erstellt am 20.12.2011 um 13:35 Uhr von ganther
"Es kann ja sein, daß der GBR regelmäßig Informationen aus einem Tochterbetrieb oder eine Betriebsratslosen Teil der Firma benötigt"
Aber selbst dies rechtfertig nur eine ganz eingeschränkte punktuelle Teilnahme an der Sitzung
Erstellt am 20.12.2011 um 13:36 Uhr von DerAlteHeini
muffenschieber
Haben deine Kollegen schon einmal darüber nachgedacht, dass das Gastmitglied sich eventuell unerlaubt von seiner arbeitsvertraglichen Arbeit entfernt. Es gibt nämlich keinerlei rechtliche Grundlage für den Beschluss des GBR.
Erstellt am 20.12.2011 um 13:42 Uhr von rkoch
> dass das Gastmitglied sich eventuell unerlaubt von seiner arbeitsvertraglichen Arbeit entfernt.
Nicht "eventuell".. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (Ausnahme: er ist selbst freigestelltes BRM in einem BR).
@muffenschieber
Freistellungen von der Arbeit nach dem BetrVG gelten grundsätzlich NUR für BRM. Alle anderen Personen muß der AG (!) Kraft Weisung von der Arbeit freistellen. In gewissen Fällen kann der BR dies verlangen, aber nicht so!