Hallo,

­Unser GBR hatte auf der Tagesordnung "Beschluss über die Aufnahme eines Gastmitgliedes " . Dieser Punkt wurde mit der Mehrheit der stimmen so beschlossen. Ich finde, dass der Beschluss nicht richtig ist, den § 47 BetrVG regelt ja die Entsendung in den GBR. Dann könnte man ja 20 Gastmitglieder in ­den GBR berufen. Außerdem ist die Betriebsratssitzung nicht öffentlich und es dürfen nur Personen daran teilnehmen die auch berechtigt dazu sind. Gibt es für die Gastmitgliedschaft eine Rechtsgrundlage oder ist solch ein Beschluss nichtig???

Gruß

muffenschieber