Mutterschutz/ Zahlung
Mutterschutz ?? Haben eine Kollegin die Schwanger ist und in der Küche arbeitet. Jetzt hat der Abt. Leiter Sie aus allen Wochenenden und Feiertagen aus dem Dienstplan genommen. Nett von Ihm, ihr fehlen jetzt die Zuschläge. a) Frage geht das so einfach? Sie fühlt sich in der Lage noch Normal zu arbeiten. b) gibt es eine Möglichkeit zur Ausgleichszahlung? Sind ein Altenpflege Einrichtung. Bin als BR etwas Überfordert Dienstplan liegt vor und ist noch nicht genehmigt. Danke im voraus
Community-Antworten (3)
20.12.2011 um 11:09 Uhr
Der BR hat doch beim Dienstplan eine Mitbestimmung. Also könnt Ihr doch mit dem AG ins Gespräch kommen und eine bessere Plangestaltung fordern.
Aber: Zuschläge hin oder her .... denkt auch an den Gesundheitsschutz
20.12.2011 um 11:15 Uhr
Ich vermute euer AG sieht sich in der Pflicht nach § 8 MuSchG die werdende Mutter nicht an Sonn-und Feiertagen zu beschäftigen. Wenn es so ist, ist er zum Ausgleich verpflichtet. §11 MuSchG.
20.12.2011 um 11:43 Uhr
Den Dienstplan würde ich zum Wohle der werdenden Mutter und auch zur Wahrung von § 8 MuSchG so in der Form genehmigen. Wie @Lernender schon schreibt, § 11 regelt die Zahlungen, die der AG vorzunehmen hat, wenn aufgrund eines Beschäftigungsverbotes aus dem MuSchG der ANin Geld ausfällt (nämlich in Durchschnitt der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft). Den AG würde ich dann auf genau diese Vorschrift hinweisen.
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