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Weiterbeschäftigung JAV

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Gomes
Jan 2018 bearbeitet

Erstmal danke für die ganzen Antworten. Nun aber noch eine ergänzende frage die heute aufgetaucht ist. Was ist wenn unser AG uns 3 Monate vor Ende der Ausbildung mitteilt das wir nicht übernommen werden und wir dann aber trotzdem fristgerecht Auf Weiterbeschäftigung bestehen?! Unser Fall: Es gibt einige Zeitverträge, die nächstes Jahr zur gleichen zeit ablaufen wie unser Ausbildungsverhaltnis. Muss der AG diese dann auslaufen lassen und uns übernehmen oder spielen diese keine Rolle?! Bsp: 7 Zeitverträge laufen aus mit dem gelernten Beruf X 3 JAV"ler mit dem gleichen Beruf X Wer hat Vorrang?! Was bringt eine Klage?! Wer übernimmt die kosten, jeder selbst?!

2.00909

Community-Antworten (9)

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gironimo

19.12.2011 um 15:39 Uhr

Wenn der AG glaubt, es wäre ihm nicht zuzumuten die JAV's zu übernehmen, muss er das Gericht anrufen (§ 78a Abs 4 BetrVG). Dann kommt es auf seine und Eure Argumente an. Ihr solltet den BR auf die Situation hinweisen, damit er Euch unterstützt und nicht in Unwissenheit in den Rücken fällt (alles schon erlebt) und anderen Einstellungen voreilig zustimmt. Eventuelle Kosten für das Arbeitsgericht trägt jede Partei selbst (Gerichtskosten sind gering. Anwalt kostet natürlich; aber Rechtschutz durch Gewerkschaft oder Versicherung möglich.

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Lernender

19.12.2011 um 16:23 Uhr

@ Gomes: Ich dachte schon das ich Alzheimer habe.

::::::Was ist wenn unser AG uns 3 Monate vor Ende der Ausbildung mitteilt das wir nicht übernommen werden und wir dann aber trotzdem fristgerecht Auf Weiterbeschäftigung bestehen?!:::::::

Dann gilt Abs. 5 des § 78a

Unser Fall: Es gibt einige Zeitverträge, die nächstes Jahr zur gleichen zeit ablaufen wie unser Ausbildungsverhaltnis. Muss der AG diese dann auslaufen lassen und uns übernehmen oder spielen diese keine Rolle?!

Die Beschäftigung nach § 78a, zielt immer auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ab. Es wird also nur dann von Interesse sein wenn der AG diese befristeten Arbeitsplätze entfristen will.

::::Wer hat Vorrang?! Was bringt eine Klage?! Wer übernimmt die kosten, jeder selbst?!::::

es wird hier von Mitgliedern der JAV gesprochen, leider bist du nur Ersatzmitglied, dass reicht nicht.

Was die Kosten angeht so muss der AG beim Arbeitsgericht feststellen lassen das er euch nicht übernehmen kann. IMHO kostet es euch nichts. Antwort 4 Erstellt am 19.12.2011 um 14:56 Uhr von Lernender

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Peanuts

19.12.2011 um 17:38 Uhr

"es wird hier von Mitgliedern der JAV gesprochen, leider bist du nur Ersatzmitglied, dass reicht nicht."

Unsinn! der § 78a BetrVG greift auch für Ersatzmitglieder, wenn diese im Vertretungsfall aktiv geworden sind.

@ gomes Hier steht alles, was Du wissen musst.

http://www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/handlgshilfe_78a_endfassung.pdf

Ganz wichtig: Den Antrag auf Übernahme in ein unbefristetes AV so spät wie möglich stellen!

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Gomes

19.12.2011 um 17:57 Uhr

Erstmal danke für die Antworten. Nun mal eins nach dem anderen. Ich bin schon mehrmals aktiv in der JAV gewesen letztes mal heute als krankheitsvertretung bei einer Offiziellen Sitzung von daher weiß ich das ich auch Anspruch darauf habe.

Next: wieso den Antrag so spät wie möglich stellen?! Was ist wenn der AG vorher schriftlich mitteilt das er und nicht nimmt?! Welche. Schritt sollte man gehen?!

Last: wie war das jetzt genau mit den Zeitverträgen die nun auslaufen?! Die stellen konnten doch eigtl. durch uns besetzt werden oder seh ich das falsch?!

Danke und Sorry fürs generve aber man sorgt sich ja um seine Zukunft.

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Peanuts

19.12.2011 um 18:14 Uhr

"Next: wieso den Antrag so spät wie möglich stellen?! Was ist wenn der AG vorher schriftlich mitteilt das er und nicht nimmt?! Welche. Schritt sollte man gehen?!"

Alle Antworten findest Du in dem o.g. Link. Warum liest Du nicht einfach mal nach?

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Gomes

19.12.2011 um 18:47 Uhr

Der link war nicht voll ersichtlich. Habs nun danke. Er beantwortet mit nur nicht die frage zu den Zeitverträgen aus den letzte. Zwei Jahren die nächstes Jahr auslaufen. Es sind ja sozusagen keine azubis mehr.

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Peanuts

19.12.2011 um 19:27 Uhr

Du solltest Dir nicht den Kopf des Arbeitgebers zerbrechen, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Stell den Antrag und alles weitere wird sich zeigen.

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dersensenmann

20.12.2011 um 10:50 Uhr

Wenn die Zeitverträge auslaufen und die entsprechenden MA nicht fest übernommen werden sollen, nutzt euch das natürlich nichts. Aber das sollte Dir im Moment egal sein, wie peanuts schreibt, stell den Antrag. Darauf muss der AG dann reagieren.

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nicoline

21.12.2011 um 22:06 Uhr

*Wenn die Zeitverträge auslaufen und die entsprechenden MA nicht fest übernommen werden sollen, nutzt euch das natürlich nichts. * ??????????????????????????????????????

Muss der AG diese dann auslaufen lassen und uns übernehmen oder spielen diese keine Rolle?! Die Frage müßte eher lauten, darf der AG diese Arbeitsverträge dann verlängern oder muss er diese Arbeitsplätze mit den JAV Mitgliedern besetzen, bevor er sie verlängert oder mit neuen/anderen AN wieder befristet besetzt! Und da würde ich antworten ja, er muss sie mit JAV Mitgliedern besetzen und zwar unbefristet und nur nur unter ganz bestimmten Umständen zunächst auch befristet.

7 Zeitverträge laufen aus mit dem gelernten Beruf X 3 JAV"ler mit dem gleichen Beruf X Wer hat Vorrang?! Vorrang wovor? Wenn 7 Arbeitsverträge auslaufen, muss der AG bei geplanter erneuter Besetzung die 3 JAV Mitglieder unbefristet einstellen und könnte dann noch 4 Neueinstellungen erneut befristen.

Ich würde mir erst mal keinen Kopf um eine Klage machen. Stellt den Antrag, möglichst spät innerhalb der Frist und wenn es dann schwierig werden sollte, holt Euch zunächst mal Hilfe beim BR.

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