Erstellt am 19.12.2011 um 14:39 Uhr von gironimo
Wenn der AG glaubt, es wäre ihm nicht zuzumuten die JAV's zu übernehmen, muss er das Gericht anrufen (§ 78a Abs 4 BetrVG). Dann kommt es auf seine und Eure Argumente an.
Ihr solltet den BR auf die Situation hinweisen, damit er Euch unterstützt und nicht in Unwissenheit in den Rücken fällt (alles schon erlebt) und anderen Einstellungen voreilig zustimmt.
Eventuelle Kosten für das Arbeitsgericht trägt jede Partei selbst (Gerichtskosten sind gering. Anwalt kostet natürlich; aber Rechtschutz durch Gewerkschaft oder Versicherung möglich.
Erstellt am 19.12.2011 um 15:23 Uhr von Lernender
@ Gomes: Ich dachte schon das ich Alzheimer habe.
::::::Was ist wenn unser AG uns 3 Monate vor Ende der Ausbildung mitteilt das wir nicht übernommen werden und wir dann aber trotzdem fristgerecht Auf Weiterbeschäftigung bestehen?!:::::::
Dann gilt Abs. 5 des § 78a
Unser Fall: Es gibt einige Zeitverträge, die nächstes Jahr zur gleichen zeit ablaufen wie unser Ausbildungsverhaltnis. Muss der AG diese dann auslaufen lassen und uns übernehmen oder spielen diese keine Rolle?!
Die Beschäftigung nach § 78a, zielt immer auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ab. Es wird also nur dann von Interesse sein wenn der AG diese befristeten Arbeitsplätze entfristen will.
::::Wer hat Vorrang?! Was bringt eine Klage?! Wer übernimmt die kosten, jeder selbst?!::::
es wird hier von Mitgliedern der JAV gesprochen, leider bist du nur Ersatzmitglied, dass reicht nicht.
Was die Kosten angeht so muss der AG beim Arbeitsgericht feststellen lassen das er euch nicht übernehmen kann. IMHO kostet es euch nichts.
Antwort 4 Erstellt am 19.12.2011 um 14:56 Uhr von Lernender
Erstellt am 19.12.2011 um 16:38 Uhr von peanuts
"es wird hier von Mitgliedern der JAV gesprochen, leider bist du nur Ersatzmitglied, dass reicht nicht."
Unsinn! der § 78a BetrVG greift auch für Ersatzmitglieder, wenn diese im Vertretungsfall aktiv geworden sind.
@ gomes
Hier steht alles, was Du wissen musst.
http://www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/handlgshilfe_78a_endfassung.pdf
Ganz wichtig: Den Antrag auf Übernahme in ein unbefristetes AV so spät wie möglich stellen!
Erstellt am 19.12.2011 um 16:57 Uhr von Gomes
Erstmal danke für die Antworten. Nun mal eins nach dem anderen. Ich bin schon mehrmals aktiv in der JAV gewesen letztes mal heute als krankheitsvertretung bei einer Offiziellen Sitzung von daher weiß ich das ich auch Anspruch darauf habe.
Next: wieso den Antrag so spät wie möglich stellen?! Was ist wenn der AG vorher schriftlich mitteilt das er und nicht nimmt?! Welche. Schritt sollte man gehen?!
Last: wie war das jetzt genau mit den Zeitverträgen die nun auslaufen?! Die stellen konnten doch eigtl. durch uns besetzt werden oder seh ich das falsch?!
Danke und Sorry fürs generve aber man sorgt sich ja um seine Zukunft.
Erstellt am 19.12.2011 um 17:14 Uhr von peanuts
"Next: wieso den Antrag so spät wie möglich stellen?! Was ist wenn der AG vorher schriftlich mitteilt das er und nicht nimmt?! Welche. Schritt sollte man gehen?!"
Alle Antworten findest Du in dem o.g. Link. Warum liest Du nicht einfach mal nach?
Erstellt am 19.12.2011 um 17:47 Uhr von Gomes
Der link war nicht voll ersichtlich. Habs nun danke. Er beantwortet mit nur nicht die frage zu den Zeitverträgen aus den letzte. Zwei Jahren die nächstes Jahr auslaufen. Es sind ja sozusagen keine azubis mehr.
Erstellt am 19.12.2011 um 18:27 Uhr von peanuts
Du solltest Dir nicht den Kopf des Arbeitgebers zerbrechen, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Stell den Antrag und alles weitere wird sich zeigen.
Erstellt am 20.12.2011 um 09:50 Uhr von dersensenmann
Wenn die Zeitverträge auslaufen und die entsprechenden MA nicht fest übernommen werden sollen, nutzt euch das natürlich nichts.
Aber das sollte Dir im Moment egal sein, wie peanuts schreibt, stell den Antrag. Darauf muss der AG dann reagieren.
Erstellt am 21.12.2011 um 21:06 Uhr von nicoline
*Wenn die Zeitverträge auslaufen und die entsprechenden MA nicht fest übernommen werden sollen, nutzt euch das natürlich nichts. *
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*Muss der AG diese dann auslaufen lassen und uns übernehmen oder spielen diese keine Rolle?!*
Die Frage müßte eher lauten, darf der AG diese Arbeitsverträge dann verlängern oder muss er diese Arbeitsplätze mit den JAV Mitgliedern besetzen, bevor er sie verlängert oder mit neuen/anderen AN wieder befristet besetzt! Und da würde ich antworten ja, er muss sie mit JAV Mitgliedern besetzen und zwar unbefristet und nur nur unter ganz bestimmten Umständen zunächst auch befristet.
*7 Zeitverträge laufen aus mit dem gelernten Beruf X 3 JAV"ler mit dem gleichen Beruf X Wer hat Vorrang?!*
Vorrang wovor? Wenn 7 Arbeitsverträge auslaufen, muss der AG bei geplanter erneuter Besetzung die 3 JAV Mitglieder unbefristet einstellen und könnte dann noch 4 Neueinstellungen erneut befristen.
Ich würde mir erst mal keinen Kopf um eine Klage machen. Stellt den Antrag, möglichst spät innerhalb der Frist und wenn es dann schwierig werden sollte, holt Euch zunächst mal Hilfe beim BR.