Folgender Sachverhalt:

stellvertretender Vorsitzender der JAV, JAV Wahl war nach seiner Ausbildung, Weiterbeschäftigung ein halbes Jahr.

Frage 1: Besteht ein Rechtsanspruch auf Weiterbschäftigung wegen der 2 jährigen Amtszeit in der JAV?

Frage 2: Kann man zum Wehrdienst einberufen werden wenn man JAV Mitglied ist?