ich bin Betriebsrätin und habe folgende Frage: einem Arbeitskollegen, der ein befristetes Arbeitsverhältnis hat, wurde gekündigt. Laut Vertrag soll die Weiterbeschäftigung bzw Kündigung 3 Monate vor Ablauf des Vertrags geklärt sein. Dem Mitarbeiter wurde eine Mail mit einem eingescannten Brief, sozusagen das Kündigungsschreiben, gesendet. Gilt ein eingescannter Brief als vollwertiges schriftl. eingegangenes Schriftstück?
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