Hallo Zusammen,

Bei uns im Betrieb muss sehr wahrscheinlich neu gewählt werden(Anfechtung der Wahl durch Liste 2). Wir haben bei uns in der Firma bestimmte Abteilungen, auf die nur die Kandidaten der Liste 2 direkten persönlichen Kontakt haben oder von der GF postalisch angeschrieben werde können.
Bei der Wahlwerbung einer erneut stattfinden BR haben somit Kandidaten andere Listen nicht die Chance diese Kollegen zu erreichen und für sich zu werben.
Jetzt meine Frage: Kann der GF dazu verpflichtet werden Wahlwerbung von anderen Listen postalisch zu versenden, da die Adressen ja nicht weitergegeben werden dürfen?
Ich hoffe um Hilfe...