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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer darf einen Brief an den Betriebsrat öffnen?

M
Moni
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin in einer sehr großen Fa. tätig und habe einen Brief an "den Betriebsrat der Fa." geschrieben. Ein mir unbekannter Mitarbeiter hat den Brief beantwortet. Die Fa. hat angeblich keinen Betriebsrat. Darf jeder so einen Brief aufmachen? Wo kann ich erfahren ob es doch einen gibt?

3.90006

Community-Antworten (6)

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Fayence

21.01.2007 um 22:53 Uhr

Moni,

da Du dann ja mindestens 4 Mitarbeiter dieser Firma kennen musst, würde ich doch einmal bei denen nachfragen!

B
Bergmann

21.01.2007 um 22:54 Uhr

@ Fayence ,

warum grade 4 MA ??

F
Fayence

21.01.2007 um 23:08 Uhr

Bergmann,

ganz einfach! grins

Wenn Moni, ein Ihr unbekannter MA antwortet, fand ich es einfach angemessen, dass sie zumindest 4 von 5 Wahlberechtigten Arbeitnehmern kennt, die einen betriebsratsfähigen Betrieb ausmachen. Es könnte ja sein, dass sie sich auch bzgl. der Grösse dieser Firma vertan hat!

M
Mona-Lisa

21.01.2007 um 23:09 Uhr

@Bergmann, würde es einen BR geben, wären das mit Moni doch mindestens 5, oder? ;-))

@Moni, wenn alle Stricke reissen, geh doch mal in die Personalabteilung, die wissen doch sonst auch alles.....

M
Moni

21.01.2007 um 23:39 Uhr

Das sind ja tolle Vorschläge. Unser Geschäft ( 4 Mitarbeiter ) wurde von einem Konzern mit mehreren großen Firmen übernommen. Vorher gehörten wir zu einer Kette mit über 100 Geschäften.

F
Fayence

22.01.2007 um 00:02 Uhr

Moni,

da ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Dir unbekannter Mitarbeiter antwortet, doch ziemlich hoch!

Aber abgesehen davon, darf Post, die eindeutig an den Betriebsrat einer Firma gerichtet ist, nicht von unberechtigten Personen geöffnet werden. Nur sollte dann auch ein BR vorhanden sein.

Ich bin allerdings etwas verwundert darüber, dass Dir die Existenz eines ev. vorhandenen BRs nicht bekannt ist. Würde mich daher in der Tat an die Personalabteilung wenden und den Namen des Betriebsratsvorsitzenden erfragen. Entweder es gibt einen oder nicht!

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