Gleichwertiger Arbeitsplatz / Tätigkeit
Wir brauchen dringend Information hierzu, bezogen auf die Erläuterung (Definition) von gleichwertig. Unsere Frage bezieht sich auf die Bedeutung. In eine Betriebsvereinbarung von uns ist festgeschrieben, dass bei Versetzung die materielle Zumutbarkeit sichergestellt ist, wenn der neue Arbeitsplatz gleichbewertet bzw. gleichwertig ist. Wir brauchen eine genaue Auflistung, worauf sich das bezieht (z.B. gleiche Eingruppierung, gleiche Tätigkeit..........). Es währe schön, wenn es dazu schon ein LAG oder BAG Urteil gibt.
Community-Antworten (1)
22.06.2005 um 19:45 Uhr
Zum Begriff "gleichwertige Arbeit" gibt es eine ausführliche Studie unter http://www.verdi.de/entgeltgleichheit/material/2_6__projekt_tarifvertraege_auf_dem_pruefstand__pdf-dokument
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