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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rechte eines Teilzeit Mitarbeiters

M
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Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,ich habe bei meinem AG einen TZ Vertrag.Eine festgeschrieben Stunden anzahl steht nicht im Vertrag,also sind es die normalen 40std.im Monat. Mein AG möchte immer einen Monat vorher von mir eine Vorrausplanung haben in der ich ihm mitteilen kann wie und wann ich im darauffolgenden Monat arbeiten kann.Jetzt zu meiner Frage: Wenn ich angebe dass ich wesentlich mehr arbeiten kann wie die 40std.(z.b.100std.) und der AG bestätigt mir das am anfang des Monats mit dem Monatsdienstplans,kann er sich dann in dem laufenden immer darauf berufen dass er mich nachdem ich 40std.zusammen habe nicht weiter verpflichten muß?andererseits sagt er aber zu mir ich wäre verpflichtet so zu arbeiten wie es im Dienstplan steht. Es kam der Tag an dem es für den kommenden Tag 1 Arbeitsplatz einen Vollzeitler und mich gab.Mein Vorgestzter hat sich für den Vollzeitler entschieden mit der Begründung ich hätte die 40std.schon erreicht somit kein anspruch mehr. Ich denke mal gehört zu haben das in so einem Fall man den TZ MA vorziehen müsse weil der Dienstplan bindend wäre für mich sowei für den AG.Was meint ihr dazu?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

19.12.2011 um 15:52 Uhr

Ein Teilzeitvertrag der keine Teilzeit ist? Was macht denn im Vertrag die Teilzeit aus? Bekommst Du denn wenigstens volles Gehalt wenn Du schon voll arbeitest?

Gibt es im Betrieb einen BR?

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