Urlaub für studentische Hilfskräfte
Kann der Urlaub für studentische Hilfskräfte, die sich frei ihre Arbeitstage einteilen können, einfach monatlich mit dem Lohn ausgezahlt werden?
Community-Antworten (2)
18.12.2011 um 20:46 Uhr
Die BAR-Abgeltung also Auszahlung von Urlaubsansprüchen ist NUR beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ERLAUBT!!!!
Kann man auch alles im Bundesurlaubsgesetz nachlesen. Düfte ja für studentische Hilfskräfte kein Problem sein, dass mit dem lesen.
Also, Auszahlung wie hier angedacht wäre Gesetzwidrig!
19.12.2011 um 09:58 Uhr
Kann ich nur bestätigen. Insbesondere wenn die Beschäftigungsverhältnisse länger bestehen, sollte man auf Urlaubsgewährung achten.
Bei relativ kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen (z.B. Semesterferien) ist es jedoch übliche Praxis (und auch nach meiner Erfahrung so von den Studenten gewollt), dass sie keinen Urlaub in Anspruch nehmen und am Ende mit dem letzten Gehalt eben diese Urlaubstage ausgezahlt bekommen.
Allerdings wird den Studenten bei uns auch nicht der Urlaub verwehrt, wenn aus persönlichen Gründen dann doch ein Urlaubstag benötigt wird. Dann gibt es am Ende eben weniger ausgezahlt.
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