Studentische Hilfskräfte
Hallo bei uns gibt es einene Unstimmigkeit zwischen GL und BR zu dem Thema:
Studentische Hilfskräfte
Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung von Studentischen Hilfskräften?
Community-Antworten (6)
14.03.2013 um 09:47 Uhr
14.03.2013 um 10:39 Uhr
Außerdem "Studentische Hilfskraft" heißt nur "Unterbezahlte Aushilfe".
14.03.2013 um 12:28 Uhr
gironimo,
das war mal so. Es gab glaube ich 2010 oder 2011 eine Enscheidung, dass sogenannte "Studentische Aushilfskräfte" bezahlt werden müssen, also nicht mehr für Umme arbeiten dürfen. Finde das jetzt nur nicht, wo das genau stand. Die AGs haben das damals immer verglichen mit dem sogenannten "Schülerpraktikum". Man hat dann aber festgestellt bzw. entschieden, dass beides nicht vergleichbar ist und das eine halt jetzt bezahlt werden muss.
14.03.2013 um 16:35 Uhr
Genau - ich wollte mit meiner Anmerkung auch nur darauf hinweisen, dass es immer noch BRs geben soll, die sich vom AG damit blenden lassen, es handele sich ja "nur" um eine studentische Hilfskraft.
Die machen dann aber kein Praktikum oder der gleichen, sondern arbeiten ganz normal - oft jahrelang und bekommen dann leider nicht das Gehalt, das ihnen zustehen würde.
Daher: Augen auf!
15.03.2013 um 10:19 Uhr
Moin moin,
erst einmal vielen Dank für die schellen Antworten!
Es geht darum das eine ehemalige Auszubildende jetzt studiert und weiterhin als Studentische Hilfskraft bei uns weiter arbeiten wird und selbstverständlich auch bezahlt wird. Also gilt § 99 BetrVG enttsprechend auch für sie !?
Fällt unter §99 BetrVG auch dieses?
Bei uns werden bei mehreren Veranstaltungen im Jahr sogenannte "freie Mitarbeiter"eingesetzt:
welche teilweise ein Gewerbe angemeldet haben, teilweise aber auch auf Steuerkarte arbeiten bzw. wirklich freischaffende Künstler sind?
Was ist mit diesen? Fallen diese unter Leiharbeitnehmer oder sind diese festangestellte Arbeitnehmer mit "besonderen Arbeitszeiten"? (Anmerkung: diese "Freien" arbeiten für mehrere Fimen)
15.03.2013 um 21:47 Uhr
@ LuckyLuke
Wie es der Name "Freier Mitarbeiter" schon vermuten lässt, handelt es sich NICHT um Arbeitnehmer eines Betriebs. Also muss der BR auch nicht angehört werden!
Aber nicht überall wo "Freier MA" drauf steht, ist auch ein "Freier MA" drin.
Google mal: Abgrenzung freier Mitarbeiter Arbeitnehmer oder Scheinselbständigkeit
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