Hallo,

ich habe eine sehr trockene und wahrscheinlich auch schwierige Frage, mit der wir uns aber gerade auseinandersetzen müssen.

folgender Fall: Ein Arbeitgeber war bisher An-Institut einer deutschen Hochschule und hat in dieser Funktion studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte nach dem Hochschulfreiheitsgesetzt (HFG) und damit nach dem Wissenschaftszeitvertraggesetz (WissZeitVG) beschäftigt. Es lag und liegt kein sachlicher Grund für eine Befristung der Hilfskraftverträge vor, das WissZeitVG erlaubt aber eine Anstellung auch ohne sachlichen Grund bis zu 6 Jahren während des Studiums.

Das Institut wird nun von der Universität gelöst und ist eine rein privatwirtschaftliche aber gemeinnützige Einrichtung (e.V.). Da der Arbeitgeber keine Anstellung nach HFG mehr tätigen kann, er aber die Höchstbefristungsgrenze ohne sachlichen Grund im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) von 2 Jahren umgehen möchte, will er die Hilfskräfte zukünftig ersatzweise in Anlehnung an das HFG und das WissZeitVG einstellen.

Hauptfrage: Haltet ihr dies für zulässig?

Teilfrage 1: §1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG definiert die Gültigkeit des Gesetzes für "Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschulen sind". Schließt das nicht bereits die Anwendung dieses Gesetzes durch private Einrichtungen aus?

Teilfrage 2: TzBfG §14 Abs. 2 Satz 3 erlaubt abweichende Reglungen für die Höchstbefristungsdauer durch Tarifverträge. Bei HFG und WissZeitVG handelt es sich aber im eigentlichen Sinne nicht um Tarifverträge, ja es existieren abgesehen von imho Berlin keinerlei Tarifverträge für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte. Ist somit die Außerkraftsetzung der Höchstbefristungsdauer ohne sachlichen Grund durch diese Gesetze überhaupt rechtens?

Teilfrage 3: Wenn die Anwendung des WissZeitVG als Anlehnung durch ein privates Institut zulässig ist, ist dann auch die Erhöhung der maximalen Befristungsdauer zulässig, oder ist dies nicht eine Sonderregelung die in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegt?`

Tut mir leid, ist ne ganze Menge geworden, aber ich bin für alle Hinweise und Antworten dankbar.

Viele liebe Grüße und Danke schon im Voraus

Frank