Erstellt am 21.01.2010 um 15:53 Uhr von rolfo
zu 1. Sind wahlberechtigt aber nicht wählbar
zu 2. Hier müssen die durchschnittlich im Betrieb tätigen Hilfskräfte gezählt werden, sind dann wahlberechtigt aber nicht wählbar
Erstellt am 21.01.2010 um 16:11 Uhr von Kölner
@rolfo
Zu Punkt 2 melde ich mal meine Zweifel an...
Erstellt am 21.01.2010 um 17:04 Uhr von nicoline
alexandersascha
*bereits 3 Monate in unserem Betrieb arbeiten, sind diese Personen wahberechtigt bzw. können diese gewählt werden? *
Die Leiharbeitnehmer müssen nicht zum Zeitpunkt der Wahl bereits 3 Monate im Betrieb arbeiten, sondern sie müssen INSGESAMT ***LÄNGER*** als 3 Monate im Betrieb beschäftigt werden um wahlberechtigt zu sein!!!!!
Beispiel:
Einstellung LA 01.04.10 befr. bis zum 30.09.10 ==>> am 28.04. wahlberechtigt.
Einstellung LA 01.04.10 befr. bis zum 30.06.10 ==>> am 28.04. NICHT wahlberechtigt