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BR-Wahlberechtigte Personen - Zeitarbeiter, studentische Hilfskräfte?

A
alexandersascha
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir sind als BR-Wahlvorstand gerade in der Vorbereitung der Wählerliste und möchten folgende Fragen beantwortet haben:

  1. Personen die über eine Zeitarbeitsfirma bei uns im Betrieb befristet beschäftigt sind und zum Zeitpunkt der BR-Wahl (28.4.2010) bereits 3 Monate in unserem Betrieb arbeiten, sind diese Personen wahberechtigt bzw. können diese gewählt werden?

  2. Studentische Hilfskräfte, die zeitweise und nach Aufforderung bei uns im Betrieb beschäftigt, sind diese Personen wahberechtigt bzw. können diese gewählt werden?

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Community-Antworten (3)

R
rolfo

21.01.2010 um 16:53 Uhr

zu 1. Sind wahlberechtigt aber nicht wählbar zu 2. Hier müssen die durchschnittlich im Betrieb tätigen Hilfskräfte gezählt werden, sind dann wahlberechtigt aber nicht wählbar

K
Kölner

21.01.2010 um 17:11 Uhr

@rolfo Zu Punkt 2 melde ich mal meine Zweifel an...

N
nicoline

21.01.2010 um 18:04 Uhr

alexandersascha *bereits 3 Monate in unserem Betrieb arbeiten, sind diese Personen wahberechtigt bzw. können diese gewählt werden? * Die Leiharbeitnehmer müssen nicht zum Zeitpunkt der Wahl bereits 3 Monate im Betrieb arbeiten, sondern sie müssen INSGESAMT LÄNGER als 3 Monate im Betrieb beschäftigt werden um wahlberechtigt zu sein!!!!! Beispiel: Einstellung LA 01.04.10 befr. bis zum 30.09.10 ==>> am 28.04. wahlberechtigt. Einstellung LA 01.04.10 befr. bis zum 30.06.10 ==>> am 28.04. NICHT wahlberechtigt

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