Erstellt am 18.12.2011 um 10:52 Uhr von peanuts
"Ist es Pflicht diese Schulungen zu machen? Zumindest die für Betriebsverfassungsrecht Teil I bis 3."
Ja, das BAG sieht das so.
"Ist es richtig das ich mir Zeit nehmen darf für Arbeiten für BR z.B für Lektüre über BR arbeit?"
Ja. Ich würde schon mal mit einer Kommentierung zum §37 Abs.2 BetrVG anfangen.
"Wieviel Zeit kann ich mir nehmen."
Soviel, wie ERFORDERLICH ist.
Erstellt am 18.12.2011 um 11:01 Uhr von Skyline
Danke dir für die schnellen Antworten.
Was sagst du den dazu , das BR Mitglieder nicht zur Schulung wollen?
MfG
Erstellt am 18.12.2011 um 11:49 Uhr von peanuts
"Was sagst du den dazu , das BR Mitglieder nicht zur Schulung wollen?"
Wenn ein BR noch nicht einmal in der Lage ist, unmissverständliche und eindeutige Paragraphen im BetrVG lesen zu können, wundert mich nichts ...
Sonst könnte nicht eine solche Entscheidung getroffen worden sein, einen BR einfach um ein weiteres BRM aufzustocken...
Ach so ... sämtliche Beschlüsse sind angreifbar, die in dieser Konstellation gefasst werden.
Will damit auch sagen, dass Du nicht zum ordentlichen BRM mutiert bist und Du eines nicht hast ... einen prinzipiellen Schulungsanspruch.
Erstellt am 18.12.2011 um 12:01 Uhr von rainerw
@Skyline
Es ist doch wohl nicht euer Ernst das, weil die Beschäftigungszahl gestiegen ist ihr einfach den BR vergrößert habt?
Grundsätzlich gibt es dem was peanuts schreibt nichts meht hinzu zu fügen. Aber noch zu den Schulungen, es ist die eine Sache Bücher oder Texte zu lesen, die andere das gelesene auch im Sinn zu verstehen und demendsprechend umzusetzen in der Praxis. Genau dies kann man auf Schulungen lernen. Man darf Schulungen nicht als solches verstehen das man nur §§ eingetrichtert bekommt.
Seht aber erstmal zu das Du wieder auf die "Ersatzbank" zurück kehrst, damit auch als rechtens weiter läuft.