Übernahme Ersatzmitglied JAV
Hallo an alle! Ich bin Ersatzmitglied unserer JAV und bin bereits mehrmals aktiv gewesenes habe unter anderem auch unsere Vorsitzende vertreten die ein halbes Jahr krank war.
Habe ich auch das Recht auf Übernahme wie meine JAV Kollegen?! Und in welchen Fällen kann unser AG die Übernahme von 3 von uns ablehnen, oder muss er uns übernehmen?!
MfG
Gomes
Community-Antworten (4)
18.12.2011 um 09:22 Uhr
Für Dich gilt der §78a BetrVG. Der Kommentar von Däubler zum BetrVG (Randziffer 7) bestätigt den Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung.
Wie der Gang der Dinge bei der Übernahme (oder nicht Übernahme) ist, steht im § 78a
18.12.2011 um 15:40 Uhr
Gomes, unter dieser Voraussetzung: Das Ersatzmitglied hat daher auch einen nachwirkenden Schutz nach Abs. 3, wenn im Zeitpunkt des Ablaufs des Ausbildungsverhältnisses das Ende der (letzten) Vertretungszeit noch nicht ein Jahr zurückliegt und der Auszubildende innerhalb von drei Monaten vor der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses seine Weiterbeschäftigung verlangt.
19.12.2011 um 15:16 Uhr
Erstmal danke für die ganzen Antworten. Nun aber noch eine ergänzende frage die heute aufgetaucht ist.
Was ist wenn unser AG uns 3 Monate vor Ende der Ausbildung mitteilt das wir nicht übernommen werden und wir dann aber trotzdem fristgerecht Auf Weiterbeschäftigung bestehen?!
Unser Fall: Es gibt einige Zeitverträge, die nächstes Jahr zur gleichen zeit ablaufen wie unser Ausbildungsverhaltnis. Muss der AG diese dann auslaufen lassen und uns übernehmen oder spielen diese keine Rolle?!
Bsp: 7 Zeitverträge laufen aus mit dem gelernten Beruf X
3 JAV'ler mit dem gleichen Beruf X
Wer hat Vorrang?! Was bringt eine Klage?! Wer übernimmt die kosten, jeder selbst?!
19.12.2011 um 15:56 Uhr
::::::Was ist wenn unser AG uns 3 Monate vor Ende der Ausbildung mitteilt das wir nicht übernommen werden und wir dann aber trotzdem fristgerecht Auf Weiterbeschäftigung bestehen?!:::::::
Dann gilt Abs. 5 des § 78a
Unser Fall: Es gibt einige Zeitverträge, die nächstes Jahr zur gleichen zeit ablaufen wie unser Ausbildungsverhaltnis. Muss der AG diese dann auslaufen lassen und uns übernehmen oder spielen diese keine Rolle?!
Die Beschäftigung nach § 78a, zielt immer auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ab. Es wird also nur dann von Interesse sein wenn der AG diese befristeten Arbeitsplätze entfristen will.
::::Wer hat Vorrang?! Was bringt eine Klage?! Wer übernimmt die kosten, jeder selbst?!::::
es wird hier von Mitgliedern der JAV gesprochen, leider bist du nur Ersatzmitglied, dass reicht nicht.
Was die Kosten angeht so muss der AG beim Arbeitsgericht feststellen lassen das er euch nicht übernehmen kann. IMHO kostet es euch nichts.
Verwandte Themen
Was tun wenn die Zusammenarbeit mit dem BR nicht funktioniert?
ÄlterHallo ich habe mal einige Fragen, seit 2004 bin ich Vorsitzende der JAV. Bisher lief die Zusammenarbeit super mit unserem BR, leider verstehe ich nun seit einem halben Jahr die Welt nicht mehr. Ich
Übernahme nach § 9 BPersVG. Bitte um Hilfe
ÄlterHallo laut § 9 BPersVG gilt der Übernahme Schutz von JAV Mitglieder auch noch 1 Jahr nach dem ausscheiden aus der JAV wenn ich den § richtig verstanden habe. Sogar selbst wenn das JAV Mitglied die
Übernahme von JAV-Mitgliedern - nach §78a BetrVG?
ÄlterHallo, erstmal Infos: Übernahme von JAV-Mitgliedern - § 78 a BetrVG Als JAVi ist deine Übernahme im Betriebsverfassungsgesetz geregelt (§ 78a). Dort steht, dass dich dein Arbeitgeber
Übernahme des JAV nach Beendigung der Amtszeit
ÄlterHallo, ich habe folgende Frage zur Jugend- und Auszubildendenvertretung: Wir haben derzeit 5 Azubis im Unternehmen. Unser JAV ist nach seiner Ausbildung aus dem Unternehmen ausgeschieden - deswege
DRINGEND: JAV-Wahl ja/nein
ÄlterHi :-) Wir sind gerade frisch BR geworden und haben schon die erste terminkritische Sache auf dem Tisch: Unsere JAV (1 + 1 Ersatz) wird Mitte kommenden Monats mit der Ausbildung fertig. Der JAV