Wirschaftsplan an den Betriebsrat
Guten Morgen , wir sind ein Betrieb ohne Wirtschaftsausschuß, knappe 60 Kollegen.
Hat der Betriebsrat ein Recht den Wirtschaftsplan vom AG zu erhalten / einzusehen ?
Auch ohne Darlegung, warum wir diesen WP nun sehen wollen ? Und wenn nur mit Begründung, welche könnte man denn nennen ... ?
Ich kann im Internet nur Antworten darauf finden, wenn ein Wirtschaftsausschuß vorhanden ist.
Community-Antworten (6)
14.12.2011 um 11:47 Uhr
Wenn der AG nicht will, kann er den BR mit den allgemeinen jährlichen Auskünften abspeisen.
14.12.2011 um 11:57 Uhr
@Nordfriesin, gibt es noch andere Betriebe, die eurem Unternehmen angehören?
14.12.2011 um 12:01 Uhr
Hallo blackjack, nein, leider nicht. Mehr als 60 Kollegen insgesamt sind es nicht.
14.12.2011 um 12:11 Uhr
Also vor der Zukunftsplanung interessiert Euch bestimmt der Ist-Zustand, oder? Dann stimmt mal die Unterrichtung nach §110 ab ;-) Ein direktes Einsichtsrecht gibt es ohne WA nicht - aber den §80(2) BetrVG. Jetzt müsst ihr nur noch eine Begründung haben, für welche Eurer Aufgaben ihr was braucht. Da gibt es natürlich §80(1) Nr. 2-2b, 6, 8 sowie §§92+92a aus denen man Honig saugen kann. Je nach aktueller Situation vor Ort findet man auch noch den einen oder anderen Grund mehr. Spätestens, wenn der ArbGeb was vom BR will, "weil es der Firma gerade so schlecht geht"...
14.12.2011 um 12:20 Uhr
@Nordfriesin, dann stehen euch leider keine Mitbestimmungsrechte zu, sondern nur Unterrichtungs- und Beratungsrechte zu. Die einzige * aber wichtige * Ausnahme bildet § 112 Abs. 4 BetrVG, der dem BR bei sozialplanpflichtigen Betriebsänderungen nach §§ 111, 112, 112a Abs. 1 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Aufstellung einschließlich der finanziellen Ausstattung des einräumt.
14.12.2011 um 12:45 Uhr
Vielen Dank für die schnellen Antworten von Euch. Damit komme ich schon sehr gut weiter. Danke Nordfriesin
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