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illegale Normaufnahme

T
Trixi
Jan 2018 bearbeitet

In unseren Betrieb gibt immer wieder und ohne ersichtlichen Grund neue Normaufnahmen.Diese werden ohne diese dem BR vorzulegen eifach eingeführt.Wir haben schon Xmal darauf hingewiesen dass dies der MB unterliegt,aber es tut sich nichts.Wie kann ich drohen damit sich dieser Zustand endlich bessert. Oft sind Arbeitsschritte die durchgeführt werden müssen in den Aufnahmen gar nicht enthalten.

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Community-Antworten (9)

G
gironimo

13.12.2011 um 18:37 Uhr

Kannst Du das etwas besser erklären. Was verstehst Du unter Normaufnahmen? Wen oder Was betreffen diese Normen?

T
Trixi

13.12.2011 um 21:31 Uhr

@gironimo dir ist der begriff zeitaufnahme oder vorgabezeit eher geläufig.

R
rkoch

14.12.2011 um 09:18 Uhr

Tja trixi, Du kennst ja wie Du selbst sagst offenbar die MBR nach §87 (1) Nr. 11....

Es liegt an Euch eine Strategie zu finden wie ihr diese durchsetzen könnt. Die einzigen Wege die rechtlich vorgegeben sind: Beschlußverfahren vor dem ArbG dem AG aufzugeben derartiges ohne MB des BR zu unterlassen und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Ordnungsgeld zu verhängen (§23 (3) BetrVG). Alternativ: Verhandlungen über eine BV (so es eine solche noch nicht gibt oder dort keine MBR des BR oder Durchsetzungsmöglichkeiten des BR geregelt sind) aufnehmen und so weit der AG sich dem verweigert Einigungsstelle anrufen.

Evtl: So weit die Leistungsentlohnung auf TV basiert: Dort nachschauen was geregelt ist, die GEW einschalten.

Alles andere ist eine Sache zwischen Euch und Eurem AG.

G
gironimo

14.12.2011 um 10:34 Uhr

trixi< vielen Dank - jetzt verstehe ich. Wie sieht denn die Praxis aus? Werden bei neuen Vorgaben, die Tätigkeiten überhaupt nicht enthalten, die Arbeiten trotzdem in der neuen Zeit erfüllt? Wie erfolgt denn die Zeitaufnahme (Papier und Bleistift, Formulare, Auswertung von Daten, u.s.w.)?

T
Trixi

16.12.2011 um 09:21 Uhr

@gironimo

Wir sind Leistungslöhner und wenn sagen wir 5% Zeit gekürzt wird bedeutet daß es auch 5% weniger leistungslohn inder Lohntüte sind. die Arbeit muss aber gemacht werden da das Produkt sonnst nicht fertig gestellt wird. Ich wollte eigentlich mal wissen ob man da auch ohne gericht etwas machen kann.

B
blackjack

16.12.2011 um 09:36 Uhr

@trixi, dann besteht meiner Meinung nach ein Mbr nach § 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG, da es sich um Entlohnungsgrundsätze handelt nach denen das Arbeitsentgelt bemessen wird.

R
rkoch

16.12.2011 um 10:10 Uhr

@blackjack

Nein, hier sind wir im Leistungslohn nach §87 (1) Nr. 11.. Am Ende egal, aber man sollte schon wissen welches Recht man einfordert.

@trixi

Normalerweise ist das Gericht hier erstmal außen vor. Der AG darf nach §87 (1) Nr. 11 die Leistungsbewertungen nur anpassen wenn der BR zugestimmt hat. Also führt der Weg über die EINIGUNGSSTELLE. Aber Deine ursprüngliche Frage war "Darf der AG neue Normaufnahmen machen?"

Und da sind wir ein bisschen in einer Grauzone.

Wenn der BR bereits eine BV vereinbart hat die Normaufnahmen nur dann erlaubt wenn der BR diesen zugestimmt hat, dann darf der AG nicht und der BR kann dann verlangen das er das bleiben läßt, und so weit er das ignoriert -> Gericht.

So lange eine solche BV nicht existiert darf der AG es eigentlich auch nicht, aber der Weg führt über die Einigungsstelle, so lange der AG diese Normaufnahmen nicht VERWERTET, sprich die Sätze anpasst. DAS darf er nur wenn der BR zugestimmt hat (Lies einfach §87 (1) Nr. 11) und DAS könnt ihr wieder verlangen das er das bleiben läßt, und so weit er das ignoriert -> Gericht. Dann in Folge wieder Verhandlungen -> Einigungsstelle.

Der Grund ist der, das ein Rechtsschutzinteresse (sprich: Zulässigkeite eines Gerichtsverfahrens) nur exisitiert wenn der AG Maßnahmen unter Umgehung der MBR des BR durchführt die auch eine WIRKUNG auf die AN (oder den BR) haben. So weit er zur Zeitaufnahme technische Mittel einsetzt könnte man dieses Rechtsschutzinteresse auf §87 (1) Nr. 6 stützen. Eine Stoppuhr und ein Blatt Papier reicht da i.d.R. noch nicht. Und so lange er "nur" diese Aufnahmen macht um Argumente für eine Verhandlung mit dem BR zu erlangen kann das perfectly legal sein.

Deswegen "Grauzone", kann sein das ihr schon die Aufnahme unterbinden könnt, vielleicht aber auch nicht. Die Frage OB ihr etwas bewirken könnt klärt nur ein ArbG, deshalb mein Tip da oben.

Auf der "friedlichen" Schiene erreicht ihr zwangsläufig nur das was der AG "freiwillig" macht. Also AG "bitten" oder "auffordern" die Zeitaufnahme zu unterlassen und dann werdet ihr sehen was passiert....

B
blackjack

16.12.2011 um 10:21 Uhr

rkoch, ..unterlass bitte Deine Klugscheisserei mir gegenüber!

R
rkoch

16.12.2011 um 10:35 Uhr

Was hat das mit Klugscheißerei zu tun? Die MB zum Leistungslohn ergibt sich nun mal NICHT aus Nr. 10.... und insofern ist Deine Antwort definitiv falsch. Der Entgeltgrundsatz nach Nr. 10 ist nur die Frage ob überhaupt ein Leistungslohn, und wenn dann welcher (Akkord, Prämie, etc.) durchgeführt wird, und das steht hier offenbar nicht mehr zur Debatte.....

Aber wenn Dich stört das ich Dich adressiere, das kann ich bleiben lassen :-)

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