Erstellt am 16.06.2014 um 22:19 Uhr von Pickel
Im Streikrecht eine völlig legale Vorgehensweise (sofern nicht per Tarifvertrag ausgeschlossen), da hier andere Regeln gelten.
Erstellt am 17.06.2014 um 08:04 Uhr von gironimo
Ich würde wegen Missachtung der Beteiligungsrechte des BR bei Einstellungen mit dem AG ein ernstes Wort reden und für den Wiederholungsfall mit dem Rechtsweg drohen (siehe auch §§ 99 ff BetrVG).
Erstellt am 17.06.2014 um 08:37 Uhr von Pickel
Gironimo, da liegst du falsch.
Während eines Arbeitskampfes sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates jedoch eingeschränkt. Das Zustimmungserfordernis im Rahmen des § 99 Abs. 1 BetrVG ist deshalb nur gegeben, wenn es sich nicht um streikbedingte Einstellungen (oder Versetzungen) handelt. Soweit also Leiharbeitnehmer eingesetzt werden, um den Streik zu brechen, ist keine Zustimmung des Betriebsrates erforderlich.
Erstellt am 17.06.2014 um 14:16 Uhr von gironimo
.... das kann ja der AG antworten. (Da bin ich ein wenig für ein taktisches Spiel)
Die Frage ist ja auch - wer hat denn da auf dem Lkw gesessen.
Ich schlage vor, Ihr macht erst einmal von Eurem Informationsanspruch gebrauch und verlangt Auskunft über die eingesetzten Fahrer (§ 80 Abs. 2 BetrVG). (Umfang des Einsatzes, Personen, Arbeitnehmerüberlassung? usw.)