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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beshäftigung von betriebsfremden Personen bei Warnstreik

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MrDooley
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir hatten letztens in unserer Firma (Logistikunternehmen) einen Warnstreik. Jetzt ist uns zugetragen worden, das unser AG in der Zeit wo gestreikt wurde betriebsfremde Personen auf die LKW gesetzt hat, die die Ware weggefahren haben. Dieses sehe ich als illegale Arbeitnehmerüberlassung an. Kann mir da jemand noch genauere Informationen geben??? Wie kann ich gegen den AG vorgehen. ( wir sind ein sehr junger BR !!!)

Vielen Dank im voraus.

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Community-Antworten (4)

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Pickel

17.06.2014 um 00:19 Uhr

Im Streikrecht eine völlig legale Vorgehensweise (sofern nicht per Tarifvertrag ausgeschlossen), da hier andere Regeln gelten.

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gironimo

17.06.2014 um 10:04 Uhr

Ich würde wegen Missachtung der Beteiligungsrechte des BR bei Einstellungen mit dem AG ein ernstes Wort reden und für den Wiederholungsfall mit dem Rechtsweg drohen (siehe auch §§ 99 ff BetrVG).

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Pickel

17.06.2014 um 10:37 Uhr

Gironimo, da liegst du falsch.

Während eines Arbeitskampfes sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates jedoch eingeschränkt. Das Zustimmungserfordernis im Rahmen des § 99 Abs. 1 BetrVG ist deshalb nur gegeben, wenn es sich nicht um streikbedingte Einstellungen (oder Versetzungen) handelt. Soweit also Leiharbeitnehmer eingesetzt werden, um den Streik zu brechen, ist keine Zustimmung des Betriebsrates erforderlich.

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gironimo

17.06.2014 um 16:16 Uhr

.... das kann ja der AG antworten. (Da bin ich ein wenig für ein taktisches Spiel)

Die Frage ist ja auch - wer hat denn da auf dem Lkw gesessen.

Ich schlage vor, Ihr macht erst einmal von Eurem Informationsanspruch gebrauch und verlangt Auskunft über die eingesetzten Fahrer (§ 80 Abs. 2 BetrVG). (Umfang des Einsatzes, Personen, Arbeitnehmerüberlassung? usw.)

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