Guten Tag.
Ich habe eine Frage zum Bestehen unseres Betriebsrates.
Wir sind ein Betriebsrat mit 3 Mitgliedern.
Zum Ende diesen Jahres wird ein Mitglied des BR das Unternehmen verlassen.
§13 BetrVG Abs. 2.2 sieht hier Neuwahlen vor, da keine Nachrücker mehr vorhanden sind und somit die Anzahl der BR Mitglieder bei 2 bleiben würde.
Sind jetzt gesetzlich Neuwahlen verpflichtend oder kann bei Zustimmung der Belegschaft der vorhandene BR bis zur nächsten Wahlperiode bestehen bleiben?
Mit freundlichen Grüßen TF