Erstellt am 12.12.2011 um 20:38 Uhr von wahlvst
also wer sagt MÜSEN Listenwahl machen?? Diese Aussage so ist nicht stimmig!
Oben gibt es einen Button "betriebsratswahl" diesen einfach mal nutzen.
Listenwahl gibt es NUR wenn mindestens 2 Listen beim WV eingereicht werden. Sonst ist es Persönlichkeitswahl.
PS. Einmal das Gesetz und die Wahlordnung lesen und den WV schulen!
Erstellt am 12.12.2011 um 21:09 Uhr von Kölner
@wahlvst
Letzteres kann man nur unterstreichen.
Erstellt am 13.12.2011 um 09:30 Uhr von gironimo
..... wenn also zwei oder mehr Listen beim Wahlvorstand eingehen, findet Listenwahl statt. Der Wähler kann dann nur ein Kreuz auf dem Wahlzettel machen. Die Stimmenzahl der einzelnen Listen ist dann maßgeblich für die Sitzverteilung im gewählten BR (Stichwort: de'Hondtsche Verteilung). Also kein Alles-oder-Nichts-Prinzip.
Geht nur eine Liste beim Wahlvorstand ein, findet Personenwahl statt (nur dann)