Erstellt am 12.12.2011 um 13:52 Uhr von peanuts
"Kann der jetztige Betriebsrat bestehen bleiben, "
Ja
"muss eine Neuwahl durchgeführt werden "
Nein
Erstellt am 12.12.2011 um 15:46 Uhr von rkoch
Und zur Erklärung: BR werden in BETRIEBEN gewählt, nicht in UNTERNEHMEN. So lange der Betrieb als solches sich nicht wesentlich verändert (z.B. im Rahmen einer Spaltung oder einem Zusammenschluß mit anderen Betrieben, so wie in den §13 und 21a beschrieben) bleibt auch der BR unverändert erhalten. Ein Wechsel der Unternehmensform oder gar des Eigentümers hat (für sich alleine) i.d.R. überhaupt keinen Einfluß auf den Betrieb. Also auch keine Einflüsse auf den BR.