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Gewinnausschüttung an die MA, jeder erhält das gleiche Sachgeschenk, Mitbestimmung BR?

B
birwein
Jan 2018 bearbeitet

Der Ag will vom Gewinn aus 2010 den MA je ein Sachgeschenk machen. Haben wir bei der Auswahl des Sachegeschenks ein Mitbestimmungsrecht? oder kann der AG da beliebig auswählen?

1.78608

Community-Antworten (8)

P
Peanuts

12.12.2011 um 14:52 Uhr

"Haben wir bei der Auswahl des Sachegeschenks ein Mitbestimmungsrecht?"

Nein

B
birwein

12.12.2011 um 15:35 Uhr

Hallo Peanuts, das gleiche denk ich auch, der AG hat uns aber gefragt, was wir dazu sagen. Ich hab draufhin auch nichts im BetrVG gefunden. lediglich bei den Verteilungsgrundsätzen wären wir dabei.

P
Peanuts

12.12.2011 um 16:26 Uhr

Wenn er noch mal fragt, macht Ihr halt Vorschläge; der Wert darf 40 Euronen inkl. Steuer nicht überschreiten, sonst schreit das Finanzamt ...

K
kunzundhinz

12.12.2011 um 16:34 Uhr

40,- € ist nicht zwingend!

Geschenke an Arbeitnehmer für 95 Euro trotz 40-Euro-Grenze abgabenfrei? Aber ja!

http://www.bwr-media.de/themen/lohn-gehalt/lohnsteuer/05795_geschenke-an-arbeitnehmer-fuer-95-euro-trotz-40-euro-grenze-abgabenfrei-aber-ja!.php

P
Peanuts

12.12.2011 um 16:42 Uhr

Der AG will aber pro AN nur EIN Geschenk machen ...

K
Kölner

12.12.2011 um 22:25 Uhr

@peanuts Vermutlich macht er deswegen die Sachgeschenke. Die kann man so herrlich verschleiern. Alternative: Er versteuert auch alle Geschenke.

@birwein Interessant (für den BR) wäre es, wenn die Sachgeschenke irgendeinen Bezug zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hätten... ;-)

B
birwein

13.12.2011 um 16:50 Uhr

Hallo Kölner, kein Bezug zum Verhalten der MA oder Ordnung im Betrieb. Wriklich nur ein Sachgeschenk. Bei der letzten Gewinnausschüttung hatte jeder MA den gleichen Betrag aufs Konto erhalten. Der ist bei vielen kaum aufgefallen udn schnell vergessen worden. Darum ein Sachgeschenk. AG will den auch pauschal versteuern, soll den MA kein NAchteil draus folgen.

K
Kölner

13.12.2011 um 19:50 Uhr

@birwein Übertrieben gesagt: Sogar ein Kugelschreiber mit Namenszug kann den BR für einen AN im Sinne von § 87 Abs. Nr. 1 BetrVG ins Rennen schicken.

Anders herum: Warum macht sich der BR einen Kopf, wenn alles im Lot ist?

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