Gewinnausschüttung an die MA, jeder erhält das gleiche Sachgeschenk, Mitbestimmung BR?
Der Ag will vom Gewinn aus 2010 den MA je ein Sachgeschenk machen. Haben wir bei der Auswahl des Sachegeschenks ein Mitbestimmungsrecht? oder kann der AG da beliebig auswählen?
Community-Antworten (8)
12.12.2011 um 14:52 Uhr
"Haben wir bei der Auswahl des Sachegeschenks ein Mitbestimmungsrecht?"
Nein
12.12.2011 um 15:35 Uhr
Hallo Peanuts, das gleiche denk ich auch, der AG hat uns aber gefragt, was wir dazu sagen. Ich hab draufhin auch nichts im BetrVG gefunden. lediglich bei den Verteilungsgrundsätzen wären wir dabei.
12.12.2011 um 16:26 Uhr
Wenn er noch mal fragt, macht Ihr halt Vorschläge; der Wert darf 40 Euronen inkl. Steuer nicht überschreiten, sonst schreit das Finanzamt ...
12.12.2011 um 16:34 Uhr
40,- € ist nicht zwingend!
Geschenke an Arbeitnehmer für 95 Euro trotz 40-Euro-Grenze abgabenfrei? Aber ja!
12.12.2011 um 16:42 Uhr
Der AG will aber pro AN nur EIN Geschenk machen ...
12.12.2011 um 22:25 Uhr
@peanuts Vermutlich macht er deswegen die Sachgeschenke. Die kann man so herrlich verschleiern. Alternative: Er versteuert auch alle Geschenke.
@birwein Interessant (für den BR) wäre es, wenn die Sachgeschenke irgendeinen Bezug zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hätten... ;-)
13.12.2011 um 16:50 Uhr
Hallo Kölner, kein Bezug zum Verhalten der MA oder Ordnung im Betrieb. Wriklich nur ein Sachgeschenk. Bei der letzten Gewinnausschüttung hatte jeder MA den gleichen Betrag aufs Konto erhalten. Der ist bei vielen kaum aufgefallen udn schnell vergessen worden. Darum ein Sachgeschenk. AG will den auch pauschal versteuern, soll den MA kein NAchteil draus folgen.
13.12.2011 um 19:50 Uhr
@birwein Übertrieben gesagt: Sogar ein Kugelschreiber mit Namenszug kann den BR für einen AN im Sinne von § 87 Abs. Nr. 1 BetrVG ins Rennen schicken.
Anders herum: Warum macht sich der BR einen Kopf, wenn alles im Lot ist?
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