Wahlrecht bei fristloser + fristgerechter Kündigung mit sofortiger Freistellung
Hallo,
besteht ein passives und aktives Wahlrecht wenn folgender Fall vorliegt:
Fristlose Kündigung und hilfsweise fristgerechte Kündigung zum 30.06.22 mit sofortiger Freistellung. Eine Güteverhandlung blieb erfolglos, somit geht es in die nächste Instanz.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Community-Antworten (1)
23.03.2022 um 17:38 Uhr
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