besteht ein passives und aktives Wahlrecht wenn folgender Fall vorliegt:
Fristlose Kündigung und hilfsweise fristgerechte Kündigung zum 30.06.22
mit sofortiger Freistellung.
Eine Güteverhandlung blieb erfolglos, somit geht es in die nächste Instanz.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen