Hallo,

besteht ein passives und aktives Wahlrecht wenn folgender Fall vorliegt:

Fristlose Kündigung und hilfsweise fristgerechte Kündigung zum 30.06.22
mit sofortiger Freistellung.
Eine Güteverhandlung blieb erfolglos, somit geht es in die nächste Instanz.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen