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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlrecht bei fristloser + fristgerechter Kündigung mit sofortiger Freistellung

A
akPA_2022
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo,

besteht ein passives und aktives Wahlrecht wenn folgender Fall vorliegt:

Fristlose Kündigung und hilfsweise fristgerechte Kündigung zum 30.06.22 mit sofortiger Freistellung. Eine Güteverhandlung blieb erfolglos, somit geht es in die nächste Instanz.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

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