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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Antwort an rkoch

E
Erika
Jan 2018 bearbeitet

An rkoch, erst mal vielen Dank, dass ist gut verständlich, nun zu Deiner Frage: wir haben vor enem Jahr eine "BV-Mitarbeiterbeurteilung" abgeschlossen, die an Punkte gekoppelt eine Gehaltserhöhung von - vorgestern verkündet - 1, 8 Prozent bei einer Punktzahl von 20 Punkten beträgt. D.h. der einzelne Punkt ist 0,09% "wert", d.h. das macht bei einem Gehalt von 2.800,00 (haben wir mal als fiktive Zahl genommen) pro Punkt ca.2,50 € aus. Nun fragen wir uns, wo eigentlich noch der Anreiz bzw. die "Belohnung "für gute Arbeit steckt, wenn ich bei 20 Punkten (und das ist bei uns der gute Mitarbeiter!) knappe 50,00€ brutto bekomme. Abgesehen davon, dass 2.800,00 ein hohes Gehalt ist und die Merzahl der MA eher deutlich darunter liegen, also der "Bonus" logischerweise noch viel geringer ausfällt. Nun will die GF aber unbedingt diese BV behalten, deshalb dachten wir, wenn wir die Kündigungsabsicht aussprechen, dann haben wir "Verhandlungsmasse" um ein "Eingruppierungsschema" zu bekommen, Aber das ist dann wohl unser Denkfehler. Vielen Dank und Gruß zum 3. Advent von erika

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Community-Antworten (1)

W
waf-admin

09.12.2011 um 16:59 Uhr

Bitte unter dem Beitrag "Kündigung einer BV" weiterdiskutieren. (Wegen der Zusammengehörigkeit des Beitrages)

Danke

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