Hallo rkoch, ich hätte eine Frage wegen Wahlbeeinflussung,
da Du aus unserer Gegend bist. Wäre sehr wichtig.
Gruß Fred
Hallo rkoch,
muß für Freistellungen ein Beschluß gefasst werden? Bei uns gäbe es 4 Freistellungen.Ausser der BRV u. dem Stelli haben sich noch 2 BR-Mitglieder für
Freistellungen gemeldet. Nach dem Beratungsgespräch mit dem AG wurde auch eine Wahl
mit 4 Wahlberechtigten durchgeführt. Es waren von 17 BR nur 13 anwesend. Jeder der 4
bekam auch Stimmen, 1,2,3,4. Am Ende heißt es plötzlich, es gäbe nur zwei Teilfreistellungen. Wohlgemerkt ohne Beschluss. Ist das rechtens? Zum besseren Verständnis. Ein Betriebsratskollege wurde vom GF der Firma angerufen um 2 Freistellungen zu verhindern. Daraufhin setzte sich dieser BR mit den Stelli der NN (Nürnberger Nachrichten) in Verbindung und verleumdete die beiden Betriebsratskollegen. Auch die BRV wurde informiert, sowie weitere 9 Betriebsratsmitglieder. Alles wurde vorher abgesprochen. Was dieser BR aus Wimmelbach da abgezogen hat, Verleumdung, Beeinflußung, Betriebsratsbehinderung. Seine Aussage lautet: "Wen ich nicht im Betriebsrat haben will, den haue ich auch raus." Er ist Zusteller bei 2 Firmen, NN und FT. Ach nebenbei ist er auch noch selbständig. Wie soll ich mit so einem Menschen noch im Gremium zusammenarbeiten?