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BR-Wahl Beeinflussung

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albdonar
Nov 2016 bearbeitet

Hallo rkoch, ich hätte eine Frage wegen Wahlbeeinflussung, da Du aus unserer Gegend bist. Wäre sehr wichtig. Gruß Fred Hallo rkoch, muß für Freistellungen ein Beschluß gefasst werden? Bei uns gäbe es 4 Freistellungen.Ausser der BRV u. dem Stelli haben sich noch 2 BR-Mitglieder für Freistellungen gemeldet. Nach dem Beratungsgespräch mit dem AG wurde auch eine Wahl mit 4 Wahlberechtigten durchgeführt. Es waren von 17 BR nur 13 anwesend. Jeder der 4 bekam auch Stimmen, 1,2,3,4. Am Ende heißt es plötzlich, es gäbe nur zwei Teilfreistellungen. Wohlgemerkt ohne Beschluss. Ist das rechtens? Zum besseren Verständnis. Ein Betriebsratskollege wurde vom GF der Firma angerufen um 2 Freistellungen zu verhindern. Daraufhin setzte sich dieser BR mit den Stelli der NN (Nürnberger Nachrichten) in Verbindung und verleumdete die beiden Betriebsratskollegen. Auch die BRV wurde informiert, sowie weitere 9 Betriebsratsmitglieder. Alles wurde vorher abgesprochen. Was dieser BR aus Wimmelbach da abgezogen hat, Verleumdung, Beeinflußung, Betriebsratsbehinderung. Seine Aussage lautet: "Wen ich nicht im Betriebsrat haben will, den haue ich auch raus." Er ist Zusteller bei 2 Firmen, NN und FT. Ach nebenbei ist er auch noch selbständig. Wie soll ich mit so einem Menschen noch im Gremium zusammenarbeiten?

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Community-Antworten (21)

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rkoch

08.07.2010 um 18:10 Uhr

Testfrage des Admins? Und die wäre?

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DonJohnson

08.07.2010 um 18:43 Uhr

Das hat er geschrieben, damit die Frage nciht gelöscht oder verschoben wird ;-)

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albdonar

09.07.2010 um 07:34 Uhr

Hallo DonJohnson, das habe ich nicht geschrieben, damit die Frage gelöscht oder verschoben wird, es war der Admin, ich hatte mein PW vergessen. Gruß Fred

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rkoch

09.07.2010 um 10:08 Uhr

ich hätte eine Frage wegen Wahlbeeinflussung,

Und was ist jetzt Deine Frage oder was erwartest Du?

Eine Antwort hab ich allerdings schon: Wahlbeeinflussung ist ein Anfechtungsgrund der BR-Wahl. Aber IMHO ist Eure BR-Wahl schon zu lange her um sie noch anzufechten, und für die Frage der Wahl vom BRV, stellv BRV. und der Freigestellten gibt es die Frage IMHO nicht....

Falls die Frage jetzt noch relevant ist stell sie doch.....

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rainerw

09.07.2010 um 13:01 Uhr

Heidewtzka, ich dachte das hätten wir alles am tele diskutiert, als ich auf § 38 BetrVG hinwies. Wenn jeder der sich zu Wahl gestellt hat Stimmen bekommen hat und ihr dies dann so Beschlussen habt, dann ist das fakt. Eine Änderung dieses Beschlusses ist dann nur wieder mit einem neuen Beschluss zu ändern. Nur werft hier nicht Äpfel mit Birnen durcheinander, denn wo ist hier eine Wahlbeeinflussung?

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rkoch

09.07.2010 um 14:14 Uhr

Oder um deutlicher zu werden:

Eine Wahl ist kein Beschluß! Zu einem Beschluß brauche ich die Mehrheit der ANWESENDEN BRM. Zu einer WAHL brauche ich nur die Stimmenmehrheit gegenüber den anderen KANDIDATEN. Bei 4 zu wählenden und 4 Kandidaten ist jeder gewählt der mindestens eine Stimme erhalten hat. Also sind bei Euch ALLE 4 Kandidaten gewählt und damit freigestellt.....

Dazu kommt: Die 4 Freigestellten sind eine Pflicht! Der BR hat dafür zu sorgen, das es auch mindestens 4 Kandidaten gibt, damit es auch 4 Freistellungen gibt. Damit das man sich zur Wahl zum BRM gestellt hat, hat man sich auch bereit erklärt sich den Pflichten des Amtes zu unterwerfen. Also MUSS der BR MINDESTENS 4 Kandidaten zur Wahl stellen, und wenn es genau 4 sind, sind diese quasi gewählt. Tritt der unwahrscheinliche Fall ein, das einer der Kandidaten KEINE Stimme erhält (er sich nicht einmal selbst gewählt hat), dann MUSS der BR neue Kandidaten beschließen und noch einmal wählen, damit es 4 Freigestellte gibt. Der BR KANN nicht auf eine der Freistellungen verzichten.

Es kann auch nicht nur 2 TEILFREISTELLUNGEN geben! Es muss INSGESAMT 4 GANZE Freistellungen geben. Also z.B. 3 ganze und 2 Teilfreistellungen. Bei Euch geht wirklich alles drunter und drüber!

A
albdonar

10.07.2010 um 10:30 Uhr

@rainerw, Du hast es mit Erika besprochen, leider weißt Du nicht, was nachher alles so abging. Sie wollte Dich anrufen, war ihr aber nicht möglich.

K
Kölner

10.07.2010 um 10:50 Uhr

@rainerw ...und wer ist Erika!

A
albdonar

10.07.2010 um 11:15 Uhr

rainerw, ich denke, Du hat mit ihr telefoniert oder bist Du nicht Rainer?

R
rainerw

10.07.2010 um 11:33 Uhr

Fred, Du weißt doch: wo rainerw drauf steht ist auch rainerw drin. Ihr könnt mich heute abend oder morgen früh ja noch mal anrufen.

A
albdonar

10.07.2010 um 11:37 Uhr

und wieso steht da Kölner? Ich bins Fred, mit Deiner Heitewetzka-Antwort liegst Du nicht richtig, es ist sehr wohl beeinflussung.

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rainerw

10.07.2010 um 11:50 Uhr

Wieso da Kölner steht? Na weil der euch unter Antwort 8 geantwortet hatte. Das mit der Beeinflussung kannst Du mir dann ja erklären und nimmt euch dann mal den § 38 BetrVG dabei und wir entwirren den Knoten. Nu muß ich gleich erst mal ein Bissl Möbel schleppen

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albdonar

10.07.2010 um 11:54 Uhr

würde Dir ja beim Schleppen helfen, wenn ich da wäre

A
albdonar

10.07.2010 um 12:19 Uhr

@Kölner, Erika ist das Betriebsratsmitglied gegen die diese Hetzkampagne gestartet wurde von diesem Trockenbauer aus Wimmelbach.

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rainerw

10.07.2010 um 12:29 Uhr

Fred las man gut sein. Das und die Art eurer GEW bei der Wahl hab ich ja nun Eindeutig mit dem Kollegen Bsirske geklärt. Nu heißt´s Mundabwischen und nach vorne schauen.

A
albdonar

10.07.2010 um 13:05 Uhr

Rainer, das hat mit der GEW und der BR-Wahl gar nichts zu tun. Das hat nur mit dem GF und dem BR-Mitglied zu tun.

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rainerw

10.07.2010 um 16:29 Uhr

Das dieses Thema mit der GEW nix zu tun hat weiß ich nur zu genau. Und darauf wollte ich hinweisen. Nur ändere nicht nachträglich die Eingangsfrage, sonst kann ich meine Antworten löschen, eil sie keinen zusammenhang mehr ergeben.

A
albdonar

10.07.2010 um 18:50 Uhr

rainerw, zu Aw 17, das verstehe ich nicht. Das hängt doch alles zusammen.

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magdalena

16.07.2010 um 12:55 Uhr

@albdonar bei uns im Betrieb lief es ähnlich ab. Ich kann Dir hier nur einen Rat geben, gehe so schnell wie möglich zum Rechtsanwalt. Beeinflußung ist eine Betriebsratsbehinderung und kann u.U. strafrechtlich verfolgt werden. Hier kommen womöglich die § 119 und § 120 des BetrVG in Betracht.

M
magdalena

16.07.2010 um 13:42 Uhr

es ist schon erstaunlich,daß Du hier keine vernünftigen Antworten bekommst. Ein Schelm, wer Böses denkt. Vielleicht solltest Du nicht immer Roß und Reiter nennen.

A
albdonar

16.07.2010 um 14:01 Uhr

@magdalena,um es mit den Worten eines Forumteilnehmers zu halten, lass es man gut sein. Nicht, daß es noch albdonar-Ausmaße annimmt, um es mal rkoch gleichzutun. Ich danke Dir für Deine Antwort.

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