Erstellt am 09.12.2011 um 10:34 Uhr von Ulrik
Der Betriebsrat hat das Hausrecht bei seinen Veranstaltungen, wie eben einer Betriebsversammlung.
Jetzt liegt es an dem BR. Ihr könnt den AG einladen, und nach Abhandlung der Punkte, die auch ihn betreffen, bitten zu gehen (was er auch tun muß).
Oder ihr schliesst den AG von vornherein aus. Das ist dann mitzuteilen.
Erstellt am 09.12.2011 um 10:41 Uhr von Niemand
DEr Arbeitgeber ist einzuladen, aber der Betriebsrat hat das Hausrecht. Die Tagesordnung ist mitzuteilen. Das kann aber auch heißen daß ein Punkt am Schluß der Tagesordnung heißt Diskussion mit den Arbeitnehmern ohne Anwesenheit des Arbeitgebers.
Ich frag mich da aber was es bringen soll, denn euch wird ja schon klar sein, daß auch bei dieser Diskussion ein Kollege dabei sitzen wird, der alles für den Ag mitschreibt und ihm das alles mit Namen weiter gibt.
Man glaubt aber gar nicht wie gut eine Diskussion funktionieren kann wenn sich erst mal einer den Mut gefasst hat auch vor dem AG den Mund auf zu machen. Vielleicht finden sich ja ein oder zwei Mitarbeiter die sich das so zutrauen, und man kann die ja motivieren das Gespräch zu beginnen. Mir fallen da die Vertrauensleute der Gewerkschaft ein, die man darum bitten könnte.
Erstellt am 09.12.2011 um 10:43 Uhr von peanuts
"Oder ihr schliesst den AG von vornherein aus."
Unzulässig.
Erstellt am 09.12.2011 um 17:18 Uhr von paula
bei einer ordentlichen Betriebsversammlung kann ich nicht per Hausrecht einfach den AG vor die Tür setzen. Auch der Vorschlag von Niemand einen Tagesordnungspunkt aufzunehmen bei dem der AG nicht teilnehmen darf ist unzulässig!
Erstellt am 09.12.2011 um 19:49 Uhr von Kölner
@muddy
Ausserhalb des AG-Gebäudes und außerhalb der AZ und bestmöglich auch ohne den Begriff Betriebsversammlung - dann geht das auch ohne AG.
@Ulrik
Das BetrVG sieht IMMER das Recht auf Anwesenheit des AG bei einer BetrVers vor. Er entscheidet ob er kommt oder eben nicht.