Arbeitszeitordnung
Der Arbeitgeber möchte auf Grund von Unstimmigkeiten bei der Arbeitszeit im 3 Schichtsystem dieses 3 Schichtsystem abschaffen, dafür aber die Samstage als Arbeitstage einführen. Darf er dieses ohne Zustimmung des BR einführen oder welche Möglichkeit gibt es ? Wir als BR möchten keine Verschlechterung für die AN und deshalb keine Samstag Arbeit. Was können wir tun ?
Community-Antworten (5)
08.12.2011 um 21:51 Uhr
"Der Arbeitgeber möchte auf Grund von Unstimmigkeiten bei der Arbeitszeit im 3 Schichtsystem dieses 3 Schichtsystem abschaffen, ..."
Und warum beseitigt man nicht die Unstimmigkeiten?
"Darf er dieses ohne Zustimmung des BR einführen "
Nein.
"Was könne wir tun ?"
Beispielsweise Euer MBR gem. § 87 Abs.1 Nr. 2 BetrVG anwenden.
08.12.2011 um 22:11 Uhr
ja das ist garnicht so einfach bei uns, weil es Abteilungen gibt, welche im 2 - und 3- Schichtsystem tätig sind und die Mitarbeiter welche nur im 2- Schichtsysten ( Arbeitszeit 6 bis 14.45 bzw. 14.30 bis 23 Uhr ) arbeiten der Meinung sind ebenfalls von 6 bis 14 Uhr bzw. 14 bis 22 Uhr arbeiten zu müssen. Das würde bedeuten das diese Anlagen in 5 Tagen 1 Stunde eher ausgestellt werden. Also fehlen in einer Woche 5 Stunden. Und um Gerechtigkeit der Arbeitszeit bei allen Mitarbeitern zu erreichen soll das 3 Schichtsysten abgeschafft werden und die Samsatgsarbeit eingeführt werden.
09.12.2011 um 10:20 Uhr
und die Mitarbeiter welche nur im 2- Schichtsysten ( Arbeitszeit 6 bis 14.45 bzw. 14.30 bis 23 Uhr ) arbeiten der Meinung sind ebenfalls von 6 bis 14 Uhr bzw. 14 bis 22 Uhr arbeiten zu müssen.
Wie bitte? AZ ist kein Wünsch-Dir-Was-Konzert. Die regelmäßige AZ (deren DAUER) ist arbeitsvertraglich festgelegt und kann nicht einfach verkürzt oder verlängert werden, insofern:
Also fehlen in einer Woche 5 Stunden.
WO soll da was fehlen? Die ArbeitsDAUER kann sich faktisch nicht ändern! Nur die Dauer der Pausen! Und bei der Lage der Arbeitszeit und bei der Lage und Dauer der Pausen seid ihr in der MB! Ich gehe also davon aus, das ihr diesbezüglich eine BV habt, und die wird schlicht eingehalten, und aus! Egal was ihr ändert: Eure Maschinen laufen so lange wie arbeitsvertraglich vereinbart. Wenn Eure Maschinen in den Pausen weiterlaufen läuft bei der Bezahlung irgendwas falsch!
Falls Du meinst: Im Drei-Schicht-Betrieb werden die Pausen bezahlt, so ist das gerechtfertigt weil diese AN ja auch den Streß der Nachtschicht haben! Falls Du meinst: Die AN im Dreischichtbetrieb haben "nur" 7:30 h Arbeitszeit, die im Zweischichtbetrieb hingegen 8:00 h, tja dann ist das wohl einzervertraglich so geregelt, dann bekommen die Dreischichtler aber ja auch täglich eine halbe Stunde weniger bezahlt. Und falls die Zweischichtler Neidisch auf die Nachtschichtzulagen sind: Die sind gesetzlich vorgeschrieben.
Also: So what? Anstatt ein System einzuführen was keiner will (ich gehe davon aus das auch die Zweischichtler nicht am Samstag arbeiten wollen, und NUR die ehemaligen Dreischichtler Samstags arbeiten zu lassen: WO liegt da die Gerechtigkeit die besser ist als der Dreischichtbetrieb?) solltet ihr eine Betriebsversammlung machen und das Thema ausdiskutieren. Und so weit dort niemand den Mund aufmacht dann sollen sie gefälligst auch außerhalb der Betriebsversammlung genau das auch tun!
Also, Sachen gibts!
09.12.2011 um 10:45 Uhr
Da hilft nur eins: Intensive Verhandlungen mit dem AG. Natürlich solltet Ihr ein schlüssiges eigenes Konzept haben.
Natürlich kann man trefflich darüber streiten, ob statt der Nachtschicht (gesundheitliche Belastungen) am Samstag zu arbeiten, eine Schlechterstellung ist. Denkbar wäre ja möglicher Weise auch eine betriebliche Arbeitszeit von 6 Tagen bei einer 5 Tage-Woche der Mitarbeiter.
Man muss ja nicht immer Samstag frei haben.
09.12.2011 um 10:48 Uhr
Arbeitszeit von 6 bis 14.45 (abzüglich 30 Minuten Pause) entspricht einer 41,25 Std. Woche Arbeitszeit von 14.30 bis 23 Uhr (abzüglich 30 Minuten Pause) entspricht einer 40 Std. Woche
Nettoarbeitszeit im 3 Schicht System entspricht einer durchgängigen 37,5 STd. Woche.
Es ist zunächst einmal völlig wurscht, ob die Pausen der Nachtschichtler bezahlt werden oder nicht. Entweder ist dazu in einem TV näheres geregelt oder aber der AG muss entweder zusätzliche freie TAGE gewähren oder aber mehr zahlen.
Greift ein TV?
Welche wöchentliche Arbeitszeit ist für die 2 Schichtler vereinbart? Welche wöchentliche Arbeitszeit ist für die 3 Schichtler vereinbart?
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