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schlechte Recherche

E
erstaunt
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind eine Werkstatt für behinderte Menschen. Unser Br hat eine bestehende Betriebsvereinbarung zur Regelung von Mehrarbeit in zwei Punkten geändert. Hier ein Auszug: "Das Personal nimmt vor oder nach einer Ferienfreizeit 2 freie Tage als Ausgleich für Mehrarbeit, sodass die Arbeitszeitordnung !!!! (AZO) eingehalten wird." Sie beziehen sich auf eine, seit 22 Jahren nicht mehr gültige, Regelung. sie ist unterzeichnet und seit 10 Januar gültig. Was würdet Ihr anregen??

1.04004

Community-Antworten (4)

G
gironimo

25.01.2017 um 15:04 Uhr

Das ist ziemlich unverständlich? Meinst Du, dass die betriebliche AZO nicht mehr gilt? Warum sollte sie nicht gelten. Gibt es eine andere?

Vielleicht kannst Du die Frage noch einmal genauer und mit mehr Inhalt formulieren.

E
erstaunt

25.01.2017 um 15:35 Uhr

Der Betriebsrat bezieht sich auf die Arbeitszeitordnung die 1994 vom Arbeitszeitgesetz abgelöst wurde! Es geht nich um eine betriebliche AZO! Für mich ist diese BV ungültig

G
ganther

25.01.2017 um 18:48 Uhr

ungültig ist die gesamte BV damit sicher nicht

A
AlterMann

25.01.2017 um 23:59 Uhr

Solche falschen Bezüge (AZO statt ArbZG) passieren in einer BV schnell, wenn man einen alten Text nimmt und nur über die Veränderungen nachdenkt. Vermutlich hat die BV eine salvatorische Klausel, so dass ein solcher Fehler nicht gleich die ganze BV aushebelt. Ich würde anregen, den Fehler im Wege einer gemeinsamen "redaktionellen Nachverhandlung" zu beheben. Der Verweis auf das ArbZG wäre ja richtig.

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