Erhöhung der Essenspauschale
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin BRV in einem sozialen Verband mit Einrichtugen sowohl der Altenhilfe als auch der Eingliederungshilfe. Unter anderem haben wir auch eine eigene Küche die die Wohnbereiche mit Essen beliefert. Gegen eine Essenspauschale könne die Kollegen auch am Essen teilnehmen. Der Vorstand hat jetzt wohl beschlossen diese Essenspauschale zu erhöhen, sogar rückwirkend zum 01.10.2011. Das dies rückwirkend schonmal gar nicht geht ist eigentlich klar, es wurde schon Einspruch erhoben und alle betroffenen Kollegen erhalten den Differenzbetrag jetzt wohl zurück. Aber was ist mit der eigentlichen Preiserhöhung? Hat der Betriebsrat da keine Mitbestimmung? Bei Kantinen ist das ja klar geregelt (§87Abs.1 8) aber wie sieht das hier aus?
Community-Antworten (6)
08.12.2011 um 20:59 Uhr
08.12.2011 um 21:42 Uhr
"Gegen eine Essenspauschale könne die Kollegen auch am Essen teilnehmen. "
Auf welcher Grundlage wird diese Essenspauschale vom Gehalt einbehalten? Gibt es eine BV oder wurde die Pauschale einzelvertraglich vereinbart?
09.12.2011 um 10:28 Uhr
Bei Kantinen ist das ja klar geregelt (§87Abs.1 8) aber wie sieht das hier aus?
Wo siehst Du da einen Unterschied? In der Rechtsprechung geht es nie darum wie man etwas benennt, sondern nur was es ist! Selbst wenn man einen Apfel "Birne" nennt wird keine Birne daraus.
Hier geht es um eine soziale Einrichtung des AG, die den AN dadurch zur Verfügung steht, das den AN ein Essen ausgegeben wird. Ob man diese Einrichtung Kantine, Wohnküche, Werksküche, Essensausgabe, oder was weiß ich nicht wie nennt, ist so was von egal, das glaubst Du nicht. Es ist auch egal ob diese "Küche" auch anderen Zwecken dient. Wichtig ist nur das sie auch den AN dient.
Selbst die Definition eines Raumes mit Tischen als "Kantine" oder "Pausenraum" oder "Aufenthaltsraum" macht daraus nur einen Raum in dem sich die AN aufhalten dürfen/sollen und in dem sie Essen dürfen/sollen.
Und als solche wir unterschieden zwischen
- dem Raum für die Pause
- der Essensbereitstellung.
Beides unterliegt der MB (der Raum nach §90, die Essensbereitstellung nach §87 (1) Nr. 8) egal ob es im Betrieb mit dem Wort "Kantine" zusammengefasst wird oder ob beides separat betitelt wird.
Abgesehen davon: Bei der PREISGESTALTUNG an sich würde ich mich nicht massiv einmischen wollen. Diese ist den Gesetzen des Marktes (und RECHTLICHEN Umständen: z.B. §8, §40 EStG Stichwort: Sachbezugswerte) unterworfen und als solche ist da immer Bewegung drin. Das MBR dreht sich mehr um die Modalitäten wie:
- wie wird abgerechnet (es ist i.d.R. unzulässig die AN mit einer Monatspauschale zum Essen zu "zwingen" bzw. Kosten abzurechnen die gar nicht entstanden sind)
- wie viel gibt der AG dazu und wie wird das auf die Esser verteilt?
- welche Essen werden angeboten (Umfang, Auswahl, Qualitätsmaßstäbe frisch/dosenfutter) etc.
13.12.2011 um 10:52 Uhr
Danke für die ausgiebige Antwort. Die entscheidende Info für mich war das es egal ist ob das ganze auch anderen Zwecken dient. Ob man an der Verpflegung teilnimmt steht übrigens jedem MA frei, bei Nichtteilnahme wird natürlich auch keine Pauschale abgezogen.
Vielen Dank, Coolidge
15.01.2012 um 15:23 Uhr
Hallo,
ich roll das Thema noch mal an, scheint ja ein noch recht aktueller Beitrag zu sein.
Wie sieht das ganze denn für Mitarbeiter aus, die in Wohnstätten arbeiten ? Wir betreuen Klienten Mo-Fr. außerhalb der "normalen" Arbeitszeiten also bis 8 Uhr und ab 16 Uhr wieder, sowie am Wochenende und Sonn- und Feiertage ganztätig. Wir werden gezwungen monatlich eine Essenspauschale von 55€ zu zahlen (Vollzeit) völlig egal ob wir hier mitessen oder nicht. Zudem werden wir nicht beliefert sondern müssen selber kochen.
Jetzt mal ganz allgemein: Müsste es nicht möglich sein, dass ich nur das zahle was ich auch wirklich "verbrauche" ? Mal ganz abgesehen davon, dass ich es ohnehin für sehr frech empfinde eine Essenspauschale zu zahlen (Bedeutung gemeinsames Essen in einer Wiedereingliederungshilfe)
Gruß Copaq
15.01.2012 um 15:34 Uhr
"Wir werden gezwungen monatlich eine Essenspauschale von 55€ zu zahlen (Vollzeit) völlig egal ob wir hier mitessen oder nicht. "
Auch hier die Frage, auf welcher Grundlage (BV, AV ?) diese Essensgeld einbehalten wird.
Was ist bei Urlaub, Krankheit etc.?
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