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Verspätete Krankmeldung eines BRM

C
ChrisDeyk
Nov 2016 bearbeitet

War durch Krankheit zur Teilnahme an einer zweitägigen Konzernbetriebsratssitzung verhindert. Vor dem Hintergrund des § 37 BetrVG habe ich dies am Morgen des ersten Tages meiner Erkrankung dem KBR-Vorsitzenden und meiner KBR-Stellvertreterin gemeldet. Am dritten Tage war die Erkrankung noch nicht abgeklungen, sodass ich zum Arzt ging und dies nun auch meinem AG meldete. Mein AG moniert, ich habe ihn zu spät von meiner Erkrankung unterrichtet. Hat er Recht?

1.02003

Community-Antworten (3)

L
Lernender

07.12.2011 um 21:10 Uhr

Habt ihr denn eine allgemeine Regelung wie mit AU Bescheinigungen umgegangen wird? Was hat es für Konsequenzen für dich?

K
Kölner

07.12.2011 um 21:21 Uhr

@ChrisDeyk Er hat recht und ist im Recht der AG. Das EntgFG ist da recht eindeutig - auch für BRM, die ganz nebenbei ja AN sind. Du kannst Dich glücklich schätzen, dass der AG nicht noch ein viel, viel größeres Fass aufmacht...

P
Petrus

08.12.2011 um 12:00 Uhr

@chris: Dich beim ArbGeb melden und ihn von DeinerKrankheit unterrichten musst Du als ArbN immer am ersten Tag der Krankheit rechtzeitig vor oder allerspätestens zum Arbeitsbeginn. Das hat nichts aber auch gar nichts damit zu tun, dass Du erst ab dem vierten Tag einen gelben Schein von Arzt brauchst.

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