W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mit Kündigung gedroht obwohl bis 2010 keine Kündigung möglich -Was ratet ihr uns als Betriebsrat

T
timeplanet
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, seit anfang dieses Jahres gibt es bei uns einen Betriebsrat aus 7 Köpfen. Wir tun uns alle schwer, weil keiner von uns Erfahrung hat und wir erst nach und nach Schulungen haben. Nun folgendes: Vor drei Jahren arbeitete bei uns eine Sekretärin ca ein Jahr, bis sie schwanger wurde. Als Vertretung während des Mutterschutzes wurde eine Neue eingesetllt. Um sich langsam wieder in den Betrieb einzuarbeiten, arbeitete die Sekretärin im Mutterschutz 1 mal pro Woche. Nun wurde Sie im April zu einem Personalgespräch gerufen und ihr mitgeteilt, dass Ihre Stelle abgebaut wird. Sie hatte die Wahl entweder die Abfindung anzunehmen oder nach beendigung des Mutterschutzes gekündigt zu werden.Sie nahm die Abfindung an. Was Sie aber nicht wusste war die Tatsache, das bis 2010 per Tarif keine Betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden darf. Dieser Vorfall wurde von der Personalstelle geheim gehalten und wurde erst jetzt per Zufall bekannt. Wir als Betriebsrat haben von der Kündigung garnichts gewusst, und sind dementsprechend sauer.Was dazu kommt ist die Tatsache, dass die Sekretärin alleinerziehend ist. Wir wollen uns das nicht gefallen lassen. Der AG weiß nicht dass wir davon seit 4 Tagen wissen. Was ratet ihr uns?

1.71601

Community-Antworten (1)

O
otto

03.07.2005 um 22:08 Uhr

Guten Abend, timeplanet! Diese Sache ist ein bischen kompliziert.

  1. Wenn ich Ihr Problem richtig verstehe, hat die Mitarbeiterin einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und deswegen eine Abfindung bekommen. Deshalb kann nur sie - und nicht der BR - dagegen etwas unternehmen. Der BR muss auch bei einem Aufhebungsvertrag nicht zwingend beteiligt werden.
  2. Die Unterschrift unter einem Aufhenungsvertrag ist leider in der Regel ziemlich endgültig. Einen Lichtblick sehe ich, wenn man nachweisen kann, dass der Arbeitgeber die Mitarbeiterin über den tarifvertraglichen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen nicht informiert hat.
  3. Klarer Rat an die Mitarbeiterin: So schnell wie möglich einen Fachwanwalt für Arbeitsrecht konsultieren! Zu Eurem neu gewählten BR: Es gibt doch vielfältige Schulungsangebote für neu gewählte BR! Fragt doch mal bei der W.A.F. nach. Da werden Sie geholfen!!!

Ihre Antwort