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Schwerbehinderung

M
monti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,einer unserer BR (7) ist 50% schwerbehindert,erledigt an seinem schwerbehinderten gerechten Arbeitsplatz tadellos.Nun hat dieser BR momentane Probleme mit Überstunden(9 oder 10 Std)-36 Sdt/Woche nach Tarif,BV Zeitkonto 40 Std,4Std aufs Konto-also die 40 Std/ Woche ,8 / Tag bekommt er hin,nur die 9 oder 10 Stunde machen ihm Probleme wegen seiner Behinderung.Wenn er laut Sozial Gesetz IX Buch nun beim Chef vorstellig wird und die Überstunden ablehnt,kann er dann an einen anderen machbaren Arbeitsplatz versetzt werden incl. evtl. Lohnkürzung?

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Community-Antworten (4)

U
Ulrik

07.12.2011 um 09:50 Uhr

DIese Versetzung wäre mitbestimmungspflichtig, und allein wegen der Behinderung sähe ich da schon den ersten Widerspruchsgrund.

R
rolfo

07.12.2011 um 09:50 Uhr

Für eine Versetzung muss doch erst mal der BR gehört werden. Zur Ableistung von mehr Stunden ist er nicht verpflichtet, ausser er hätte dies arbeitsvertraglich vereinbart. Übrigens muss der BR doch auch den Überstunden erstmal zustimmen. Nehmt ihn doch einfach davon raus.

G
GeSammtsBV

07.12.2011 um 15:42 Uhr

Jeder Schwerbehinderte kann mit Bezug auf § 124 SGB IX ablehnen. Muss nicht begründet werden. Die Ablehnung kann für bestimmte Zeiten oder auf Dauer erfolgen. Es dürfen dem Schwerbehinderten auf Grund der Wahrnahme seiner Rechte keine Nachteile entstehen. Das wäre ein Verstoß gegen das SGB IX und AGG

Da er aber dann weil ein keine Mehrarbeit mehr macht, dann auch hierfür kein Geld bekommt was logisch ist hat er in der Lohntüte natürlich weniger.

Also, eigentlich sollte ein BR dieses alles wissen, denn er muss sich ja für die Rechte ALLER Beschäftigten einsetzen. Also auch einmal den § 80 Abs. 1 betrVG lesen und beachten. Man kann es auch im Gesetz ganz klar nachlesen.

Auch die SBV im Betrieb könnte und sollte hier helfen/beraten können.

N
niemand

07.12.2011 um 15:48 Uhr

Wie kommt es daß dann ihr als BR dieser Mehrarbeit zustimmt? Ich würde doch sagen daß es hier einen berechtigten Grund für die nicht Zustimmung gibt und kann mir auch nicht vorstellen, daß ein Arbeitsgericht hier eure Zustimmung ersetzen würde. Somit muss sich der schwerbehinderte Kollege nicht selbst aus dem Fenster lehnen und die Mehrarbeit nach §124 SGB IX verlangen.

Ich kann nun wirklich nicht verstehen, daß ihr bisher diese Mehrarbeit genehmigt habt, wenn ihr doch wisst, daß er das nicht schafft.

Im übrigen ist der Kollege mit Sicherheit nicht zu 50% behindert, sondern hat einen GdB 50.

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