Hallo Kollegen,

unser Betriebsrat besteht aus 15 Mitgliedern. 3 Freigestellte, von denen ganz frisch (mit Wirkung zum 01.01.12) 2 zurückgetreten sind. Einer der Beiden hat auch seinen stellv. Vorsitzenden Posten hiermit an den Nagel gehängt. Das verbleibende freigestellte Mitglied und gleichzeitig Vorsitzender beharrt auf seiner Position und will nur die anderen Beiden per Wahl ersetzen lassen. Ist das Rechtens, müssen jetzt nicht alle 3 neu gewählt werden?
Wie sieht es aus, wenn auch nur ein Mitglied Listenwahl möchte, reicht dieser Wunsch aus, oder benötigt es für Listenwahl eine Mehrheit? Zur Info, es gab bei der Wahl vor 1 1/2 Jahren 2 Listen. Wir haben aber auf Grund massiven Drucks der Gegenseite unseren Anspruch auf eine Freistellung abgegeben

DANKE

Viele Grüße
Thomas