Schweigepflicht des BR bei Versetzung
Ein AN soll versetzt werden, er ist vom AG nicht informiert. Der BR hat die Unterlagen zur Versetzung bereits bekommen. Verletzt der BR die Schweigepflicht, wenn er , um im Sinne des AN zu antworten, mit dem AN darüber spricht, ihn also informiert?
Community-Antworten (1)
06.12.2011 um 15:38 Uhr
Annabelle, hast Du meine andere Antwort gelesen? Da steht indirekt auch die Antwort auch auf diese Frage.
Und falls Du nicht aus dieser Antwort auf die Richtige Antwort zu dieser Frage schließen kannst:
Wie soll man Stillschweigen "über die persönlichen Verhältnisse der AN" gegenüber dem betroffenen AN selbst bewahren? Wer soll denn diese Verhältnisse kennen, wenn nicht der AN selbst? Natürlich gilt diese Pflicht nur gegenüber Dritten!
.... Du, ich habe etwas über Dich erfahren, aber ich darf Dir nicht verraten was das ist! .....
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