Erstellt am 06.12.2011 um 14:38 Uhr von rkoch
Annabelle, hast Du meine andere Antwort gelesen? Da steht indirekt auch die Antwort auch auf diese Frage.
Und falls Du nicht aus dieser Antwort auf die Richtige Antwort zu dieser Frage schließen kannst:
Wie soll man Stillschweigen "über die persönlichen Verhältnisse der AN" gegenüber dem betroffenen AN selbst bewahren? Wer soll denn diese Verhältnisse kennen, wenn nicht der AN selbst? Natürlich gilt diese Pflicht nur gegenüber Dritten!
.... Du, ich habe etwas über Dich erfahren, aber ich darf Dir nicht verraten was das ist! .....