Erstellt am 06.12.2011 um 10:31 Uhr von Ulrik
In der Einladung muß es nicht stehen, aber in der Tagesordnung zur Sitzung :-)
Ja, ich weiß, haarspalterei.
Wenn die Einladungen zusammen mit den TO erstellt werden, dann muß die TO so gefasst sein, daß die BRM die Möglichkeit haben, sich auf die Sitzung entsprechend vorzubereiten.
Dazu gehören m. E. die von dir erwähnten Angaben.
Ergo, wenn es dermassen viele Angaben zu den Personalmassnahmen gibt, dann ist eben die TO mal ein paar Seiten lang.
Hatte ich auch schon.
Erstellt am 06.12.2011 um 11:28 Uhr von gironimo
Oh weh, das haben wir noch nie so gemacht. Wir schreiben lediglich im TOP: Einstellungen und (oder) Versetzungen (§ 99 BetrVG). In der GO ist geregelt, dass interessierte Betriebsräte die dazu gehörenden Unterlagen im BR-Büro bis zum Sitzungsbeginn einsehen können.
Erstellt am 06.12.2011 um 11:44 Uhr von rkoch
@gironimo
Die alte Leier..... Selbst in vielen Seminaren zum Thema MB nach §99 wird auf DIESES Detail nicht eingegangen! I.d.R. wird das Thema in Spezialseminaren für BRV oder explizit zum Thema Ladung genauer angerissen.
Aber es ergibt sich aus dem MBR an sich. "Personelle EINZELMASSNAHME" vgl. Überschrift zu den §99 ff. aber auch nochmal im Titel des §99 selbst. Und eine EINZELMASSNAHME ist eben eine einzelne Maßnahme für jeden einzelnen Fall, also auch eine einzelne Beschlußfassung die einzeln in der TO auftauchen muß. Das gilt übrigens auch für den einzelnen Vorgang an sich, d.h. z.B. die EINSTELLUNG und die EINGRUPPIERUNG die zwar Hand in Hand gehen sind EINZELNE Maßnahmen tauchen also als 2 TOP (nicht etwa nur einer) in der TO auf. Letzteres ist aber eher unterkritisch, ein TOP "Einstellung und Eingruppierung von XXX" wird als zulässig angesehen, da ja zumindest erkennbar ist das über eine einzelne Person eine MB gemacht werden soll.
BTW: Kritischer aber u.U. zulässig wäre: Einstellung und Eingruppierung für XXX, YYY, ZZZ, sofern für alle aufgeführten Personen die gleichen Grundsätze zugrunde liegen, also gleicher Einsatzort, gleiche Eingruppierung (die ja im TOP i.d.R. auch genannt werden müssen), oder zumindest die einzelnen Bedingungen einzeln aufgeführt sind. Faktisch zerfällt dadurch dieser eine TOP in unter-TOPs. Eine Nummerierung der TOP ist ja nicht vorgeschrieben, so das wenn eine Nummerierung gemacht wird dies effektiv belanglos ist alle diese TOPS unter einer Nummer zusammenzufassen.
BTW: Das die Unterlagen im BR-Büro ausliegen ist belanglos, da die BRM ohne Nennung der Einzelvorgänge nicht überprüfen können, ob sie auch wirklich alle Unterlagen gesichtet haben.
Erstellt am 06.12.2011 um 11:48 Uhr von Kölner
@rkoch
Nur dem Verständnis nach (und zum Beweis, dass ich Deine Elegie gelesen habe): Was ist denn unter 'unterkritisch' zu verstehen?
Erstellt am 06.12.2011 um 11:50 Uhr von rkoch
Naja, halt: Im Zweifelsfalle zulässig, wenn auch möglicherweise von einem einzelnen Gericht als unzulässig angesehen. Du kennst ja unsere Richter. Wenn sie einen schlechten Tag haben ziehen sie sich an einem solchen Detail hoch......
Erstellt am 06.12.2011 um 11:57 Uhr von Kölner
@rkoch
Okay - Neologismen in der Rechtssprache.
Ich werde mich da zukünftig auf einen rkoch aus dem WAF-Forum berufen, wenn ich dieses Wort verwende.
;-))
Erstellt am 06.12.2011 um 12:05 Uhr von rkoch
Naja, unterkritisch kommt aus der Kerntechnik. Unterkritisch ist ein Reaktor wenn er normalerweise nicht von selbst hochgeht.. Siehst Die Analogie ? :-)
Erstellt am 06.12.2011 um 12:11 Uhr von Kölner
@rkoch
Gesehen, gelesen, gegoogelt, verstanden - substantiiert verwendet!