Erstellt am 05.12.2011 um 16:44 Uhr von Kölner
@Diddelmaus
Ein Recht gibt es tatsächlich nicht!
Auch sehe ich kein Recht des örtlichen BR an den Sitzungsniederschriften eines GBR - allerdings hat man ja die in den GBR entsandten BRM. Die müssen dann berichten und sollten auch mal Einsicht gewähren.
BTW:
Der KBR, der sich hier so stur stellt, wäre nicht mehr mein Gremium. Da würde ich im GBR ganz schnell auf eine Zusammenarbeitsverweigerung pochen!
Erstellt am 05.12.2011 um 17:02 Uhr von Kurzarbeiter
Einsicht in Unterlagen und Protokolle haben stets nur die Mitglieder der jeweiligen Gremien oder Teilnehmer im bestimmten Umfang.
Du wolltest wohl auch nicht, dass der GBR oder KBR eure Unterlagen/Protokolle liest. Reden kann und sollte man immer miteinander, auch berichten.
Erstellt am 05.12.2011 um 17:27 Uhr von rtjum
Der GBR ist nicht höher als der BR, soviel mal vorne weg.
also bei GBR berichten doch wohl die von euch entsandten BRMs an euer komplettes Gremium und das umfassend. Bei KBR ist das so ne Sache, denn wahrscheinlich habt ihr dort niemanden hin entsandt sondern der GBR also denke ich habt ihr hier nicht so einfach das Recht Einblick zu nehmen, allerdings sehe ich das wie Kölner und würde versuchen im GBR Druck zu machen.
Erstellt am 06.12.2011 um 08:37 Uhr von rkoch
Man sollte vielleicht auch noch sagen, warum ein derartiges Einsichtsrecht nicht vorgesehen ist....
GBR und KBR haben ihre eigenen, gegenüber dem BR derart eingeschränkten MBR, das sich ihre Zuständigkeit allein auf Themen beschränkt die tatsächlich nur auf Unternehmens bzw. Konzernebene geregelt werden KÖNNEN. Darüber hinaus können BR/GBR diese Gremien beauftragen MBR des BR/GBR wahrzunehmen.
Im ersten Fall (originäre Zuständigkeit) gibt es für die anderen Gremien keine MBR über die, die sich durch ihre Mitgliedschaft in diesen Gremien hinaus erstrecken. Genausowenig wie die MA Einsicht in die Protokolle der sie vertretenden Gremien nehmen können ist das für die unbeteiligten Gremien vorgesehen.
Im zweiten Fall (Beauftragung) übt das beauftragende Gremium letztendlich die Kontrolle über die Beauftragung aus, d.h. das beauftragte Gremium muß dem beauftragenden Gremium berichten.
Genau so wie ein BR seinen MA gegenüber Rechenschaft auf der Betriebsversammlung schuldig ist, ist auch der GBR seinen BR gegenüber Rechenschaft auf der Betriebsräteversammlung schuldig.
Für den KBR gibt es so etwas wie eine Betriebsräteversammlung nicht, allerdings sind die MBR des KBR gegenüber denen des GBR/BR i.d.R. auch noch weiter eingeschränkt. Fälle der originären Zuständigkeit eines KBR sind recht selten (nicht alles was praktischerweise durch einen KBR geregelt werden kann fällt tatsächlich in die originäre Zuständigkeit). Insofern gibt es auch nicht allzuviel zu berichten.
Alles zusammengenommen hat es unser Gesetzgeber nicht für erforderlich gehalten über die Kommunikation über die gesetzlichen Rechenschaftspflichten und die Information der beteiligten BRM gegenüber den entsendenden Gremien hinaus noch weitere Rechenschaftspflichten einzusetzen. I.d.R. sollte das unter der Berücksichtung der Zuständigkeitsverteilung auch real kein Problem darstellen, es sei denn die Gremien maßen sich Zuständigkeiten an die real gar nicht existieren. Das ist dann aber ein anderes Problem.......
Erstellt am 06.12.2011 um 08:55 Uhr von Kölner
@rkoch
Der Gesetzgeber hätte es sich auch einfach machen können, indem er den GBR/KBR mit dem Zusatz 'Ausschuss' versehen hätte. Dann wäre die Transparenz gewährleistet...
Naja.
Erstellt am 06.12.2011 um 09:37 Uhr von gironimo
.... vielleicht hat der Gesetzgeber auch nicht gedacht, dass Betriebsräte untereinander zu Geheimniskrämern werden und sich andere durch übertriebene Auslegungen von Gesetzen selbst Wege verbauen.
Es ist doch schon merkwürdig, wenn BR's berechtigt sind nach § 80 BetrVG vom AG alle nur erdenklichen Unterlagen anzufordern, die der BR zur Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt und ausgerechnet die Unterlagen der Interessenvertretungen bleiben außen vor, weil die der AG ja nicht hat. Ist es denn für die Arbeit eines BR-Gremiums nicht auch wichtig zu wissen, was der KGR tut?
Bleibt natürlich noch die Möglichkeit, den KBR-Vorsitzenden einzuladen und zu fragen, was denn da so läuft.
Erstellt am 06.12.2011 um 09:46 Uhr von Kölner
@gironimo
Ja. Das kann man nur unterstreichen.
Aber der Gesetzgeber ist auch selber schuld: Warum hat er nicht eindeutigere Regelungen getroffen? Warum lässt er durch diese und auch einigen anderen Regelungen/Rechtsprechungen zu, dass sich ein GBR/KBR so mächtig fühlen darf (vgl. Teilnahme eines GBR an den Betriebsversammlungen anderer BR's etc.)?