Nachdem unsere BR-Vorsitzende und ihre Stellverteterin zurückgetreten sind, findet sich für diese Funktionen kein Kandidat im BR.
Weiß jemand, wie die rechtlichen auswirkungen sind, wenn kein Vorsitzender gewählt werden kann (wegen mangelnder Kandidaten).
Bisher führt das in unserer Geschäftsordnung festgelegte, nachfolgende BR-Mitglied die Funktion des Vorsitzenden aus, erklärt aber, dass er dieses nur bis zur Neuwahl eines Vorsitzenden machen wird.
Bleibt er vielleicht automatisch im Amt, wenn eine Neuwahl aufgrund mangelnder Bereitschaft zur kandidatur nicht möglich ist oder gibt es dazu ein Zeitlimit?