Auch ich brauch mal wieder eure Hilfe.
Am 01.Dez. sollen bei uns die JAV Wahlen durchgeführt werden. Wählerliste, Ausschreibung ist alles fix und fertig. Heute sagte eine Kandidatin die in der Personalsachbearbeitung arbeitet, das sie als Kandidatin zurück treten möchte. GEW und DGB Hamburg sagen beide dies sei rechtlich nicht möglich. Ist das so richtig??
Für den Fall das dies nicht möglich ist haben wir der Kandidatin den Tipp gegeben das sie die Wahl ja nicht annehmen braucht.
Nun ihr lieben, ich hoffe ihr könnt mich gut zutexten.