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Rücktritt als JAV-Wahl-Kandidat rechtlich nicht möglich. Ist das so richtig??

RW
rainer w
Jan 2018 bearbeitet

Auch ich brauch mal wieder eure Hilfe. Am 01.Dez. sollen bei uns die JAV Wahlen durchgeführt werden. Wählerliste, Ausschreibung ist alles fix und fertig. Heute sagte eine Kandidatin die in der Personalsachbearbeitung arbeitet, das sie als Kandidatin zurück treten möchte. GEW und DGB Hamburg sagen beide dies sei rechtlich nicht möglich. Ist das so richtig?? Für den Fall das dies nicht möglich ist haben wir der Kandidatin den Tipp gegeben das sie die Wahl ja nicht annehmen braucht. Nun ihr lieben, ich hoffe ihr könnt mich gut zutexten.

9.90301

Community-Antworten (1)

A
Angi1

21.11.2008 um 14:20 Uhr

Hallo Rainer W,

mit zutexten is nicht, da Du dir die Antwort schon selbst gegeben hast.

Wahl (falls gewählt ) nicht annehmen.

Finde ich persönlich zwar traurig, weil alle die Sie wählen Ihr ja das Vertrauen aussprechen. Aber zwingen kann man niemanden.

MfG Angi1

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