Erstellt am 02.12.2011 um 19:37 Uhr von kunzundhinz
JA Du hast Recht und der BRV begeht einen groben vorsätzlichen Pflichtverstoß. Rechtsgültige Beschlüsse kann nur das Gremium fassen und zwar in einer ordentlichen BR-Sitzung mit Einladung und TO.
Man kann und sollte den AG hier informieren, dass eben kein ordnungsgemäßer Beschluss vorliegt und daher er die Mehrarbeit nicht anordnen kann. Da dazu ein ordnungsgemäßer Beschluss notwendig wäre.
Vertretungsbefugnis des BRV lt. BetrVG!!
Der Arbeitgeber hat sich im Zweifelsfall zu informieren, ob der Betriebsratsvorsitzende
im Rahmen eines vom Betriebsrat gefassten Beschlusses handelt. Ist kein Betriebsratsbeschluss ergangen oder handelt der Betriebsratsvorsitzende wissentlich entgegen dem Inhalt eines Betriebsratsbeschlusses, so kann er abgesetzt werden.
Bei grober Pflichtverletzung nach § 23 BetrVG kann er, nach entsprechendem
Antrag beim Arbeitsgericht, aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden, § 23 Abs. 1 BetrVG.
Fehlt ein rechtswirksamer Beschluss des Betriebsrats, sind die Erklärungen des
Betriebsratsvorsitzenden unwirksam. Dies kommt ebenso bei einer vom Betriebsratsvorsitzenden eigenmächtig abgeschlossenen Betriebsvereinbarung in Betracht.
Quelle: http://www.waf-seminar.de/downloads/waf_ratgeber_brv.pdf
Da findet Du weiters!
Erstellt am 02.12.2011 um 20:41 Uhr von Kurzarbeiter
Der BRV ist auch nur ein BRM, nur halt mit besonderen Aufgaben! Er wird gewählt und kann auch wieder abgewählt werden.
Er vertritt den BR ausschließlich auf Grund von Beschlüssen und ggf. GO!
Er ist weder "Gott" noch Chef der BRM
Pflichtverstöße können den § 23 als Folge haben!
Erstellt am 03.12.2011 um 07:32 Uhr von peanuts
"Wir wurden allerdings weder einzeln gefragt ..."
Unzulässig.
"... noch eine BR Versammlung einberufen in dem ein Beschluss gefasst wurde."
Noch schlimmer.
"Kann ich ihn dafür irgendwie belangen ohne die Kollegen die nichts tun würden. "
Allein auf weiter Flur ... schwierig bis unmöglich. Ist dieser Alleingang der erste Verstoß dieser Art?
Erstellt am 03.12.2011 um 09:37 Uhr von gironimo
Ich würde in der Tat den Arbeitgeber auf den fehlenden Beschluß hinweisen und das Thema auf die Agenda der nächsten BR-Sitzung bringen. Selbst wenn die anderen nur den Kopf in den Sand stecken - man hat es dann wenigstens im Protokoll dokumentiert - falls sich solche Sachen wiederholen.
Auch die Gewerkschaft könnte in Sachen Pflichtverletzungen des BRV aktiv werden (Mitglieder im Betrieb vorausgesetzt)
Erstellt am 03.12.2011 um 10:17 Uhr von Kurzarbeiter
Morgenrot
"Wir wurden allerdings weder einzeln gefragt ..."
Auch Beschlüsse im Rahmen von Rundabfragen oder in dem man Unterlagen im Umlauf versenden sind unzulässig! Beschlüsse MÜSSEN IMMER im Rahmen einer ordnungsgemß einberufenen Sitzung erfolgen.
Man kann dieses aber alles auch GANZ EINFACH im BetrVG nachlesen, was jedes BRM machen sollte. Also das BetrVG LESEN