Erstellt am 01.12.2011 um 12:21 Uhr von Lernender
ohne Gewähr aber ich glaube im Bundesanzeiger muss es eine Veröffentlichung geben.
Schau doch mal nach.
Erstellt am 01.12.2011 um 13:04 Uhr von HamburgBR
Danke, für den Hinweis, aber leider ergab es keinen Treffer :(
Erstellt am 01.12.2011 um 15:36 Uhr von gironimo
Wenn Dich der AG fragt, warum Du die Satzung brauchst, bezeihst Du Dich auf den § 80 Abs. 2 BetrVG und erklärst, der BR braucht die Unterlagen um seine Mitbestimmungsrechte abgrenzen zu können. Der BR muss nämlich an Hand der Unterlagen selbst entscheiden können, (ob und) wie weit seine Rechte gehen.
Erstellt am 01.12.2011 um 15:53 Uhr von peanuts
"Wir wollten demnächst einen Wirtschaftsausschuss gründen."
Einen WA gründet man nicht, er MUSS gebildet werden, wenn im Unternehmen i.d.R. mehr als 100 AN ständig beschäftigt sind.
Erfüllt Ihr diese Grundvorraussetzung (mal ganz unabhängig von einem ev. Tendenzbetrieb) ?
Erstellt am 01.12.2011 um 16:08 Uhr von kunzundhinz
Die regional zuständige Stiftungsbehörde führt ein Stiftungsverzeichnis, das aber keinen öffentlichen Glauben genießt. Die Veröffentlichung und Einsichtnahme ist nicht einheitlich geregelt. Während beispielsweise in Sachsen-Anhalt ein berechtigtes Interesse an einer Einsichtnahme geltend gemacht werden muss und im Regierungsbezirk Stuttgart jeder Einsicht nehmen darf, werden in Nordrhein-Westfalen alle Informationen im Internet veröffentlicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung
Also, prüfen wie es bei euch im Lande geregelt ist!
BR dürfte berechtigtes Interesse haben!
Erstellt am 01.12.2011 um 18:06 Uhr von Lernender
Bundesanzeiger nein ok. Hast du den Namen der Stiftung schon im Internet eingegeben mit dem Hinweis auf die Satzung.
Frage, wer hat euch gesagt das ihr evt. eine Stiftung seid?
Falls es aus eurem BR war, oder einer nicht vom AG kommenden Stelle gründet den Wirtschafzsausschuss, der AG wird wohl spätestens dann mitteilen ob er der Ansicht ist das ihr Tendenzbetrieb seid.
Seid ihr eine gGmbH?
Erstellt am 02.12.2011 um 08:16 Uhr von Lernender
Frage, wer hat euch gesagt das ihr evt. eine Stiftung seid?
Die Frage sollte lauten wer hat euch gesagt das ihr evt. ein Tendenzbetrieb seid?
Erstellt am 05.12.2011 um 10:16 Uhr von HamburgBR
@gironimo: Vielen Dank für den Tipp. Ich habe bislang nur mit einer übereifrigen und neugierigen Assistentin des Vorstandes gesprochen, da der GF im Urlaub war.
@peanuts: Ja, wir sind über 100 AN und wir wissen, dass der WA gebildet werden muss. Es ist nur leider nicht die einzige Baustelle...
@kunzundhinz: Danke für den Hinweis. Ich werde es recherchieren, wie es für Hamburg geregelt ist.
@Lernender: Ja, ich hatte bereits den Firmennamen mit dem Zusatz Satzung gegooglet :( Leider auch ohne Erfolg... Die von der gewerkschaft sagten, dass wir ein Tendenzbetrieb sein könnten. Wir haben mit Erziehung zu tun
Erstellt am 05.12.2011 um 11:53 Uhr von peanuts
Warum zerbricht sich ein BR den Kopf des AG? Bildet den WA, falls der AG der Meinung ist, dass Ihr ein Tendenzbetrieb seid und dieses ggf. nicht schlüssig belegen kann, entscheidet halt ein Arbeitsgericht.