Darf der BR Einsicht in die Satzung der Stiftung verlangen?
Hallo an alle,
folgendes Problem: Wir wollten demnächst einen Wirtschaftsausschuss gründen. Doch jetzt wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass wir evtl ein Tendenzbetrieb sein könnten (Wir sind im Kindertagesstättenbereich)... und dass wir doch mal die Satzung unserer Stiftung einem Anwalt für Arbeitsrecht geben sollten, damit er dieses überprüft...
Soweit so gut... Nun habe ich die Satzung in der Verwaltung angefordert und abgesehen davon, dass ich gefragt wurde, weshalb ich denn jetzt so plötzlich die Satzung haben wollte... hatte ich später noch eine nachricht auf dem AB mit der Anmerkung, dass ich mich noch mals melden sollte...
Ich vermute, dass die Kollegin mit ihrer Schwester gesprochen hat und diese ist im Vorstand und mir jetzt sagen wird, dass ich die Satzung nicht bekomme. Immerhin steht dort ja auch etwas über das Vermögen...
Nun habe ich schon etliches im Internet recherchiert und nichts brauchbares gefunden. Auch bei der zuständigen Behörde habe ich dazu keine Auskunft erhalten können und die Gewerkschaftstelefone sind derzeit besetzt :(
Vielleicht weiß von euch ja einer weiter? Möchte erst anrufen, wenn ich etwas weiß.
Danke und viele Grüße
Community-Antworten (9)
01.12.2011 um 13:21 Uhr
ohne Gewähr aber ich glaube im Bundesanzeiger muss es eine Veröffentlichung geben. Schau doch mal nach.
01.12.2011 um 14:04 Uhr
Danke, für den Hinweis, aber leider ergab es keinen Treffer :(
01.12.2011 um 16:36 Uhr
Wenn Dich der AG fragt, warum Du die Satzung brauchst, bezeihst Du Dich auf den § 80 Abs. 2 BetrVG und erklärst, der BR braucht die Unterlagen um seine Mitbestimmungsrechte abgrenzen zu können. Der BR muss nämlich an Hand der Unterlagen selbst entscheiden können, (ob und) wie weit seine Rechte gehen.
01.12.2011 um 16:53 Uhr
"Wir wollten demnächst einen Wirtschaftsausschuss gründen."
Einen WA gründet man nicht, er MUSS gebildet werden, wenn im Unternehmen i.d.R. mehr als 100 AN ständig beschäftigt sind.
Erfüllt Ihr diese Grundvorraussetzung (mal ganz unabhängig von einem ev. Tendenzbetrieb) ?
01.12.2011 um 17:08 Uhr
Die regional zuständige Stiftungsbehörde führt ein Stiftungsverzeichnis, das aber keinen öffentlichen Glauben genießt. Die Veröffentlichung und Einsichtnahme ist nicht einheitlich geregelt. Während beispielsweise in Sachsen-Anhalt ein berechtigtes Interesse an einer Einsichtnahme geltend gemacht werden muss und im Regierungsbezirk Stuttgart jeder Einsicht nehmen darf, werden in Nordrhein-Westfalen alle Informationen im Internet veröffentlicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung
Also, prüfen wie es bei euch im Lande geregelt ist!
BR dürfte berechtigtes Interesse haben!
01.12.2011 um 19:06 Uhr
Bundesanzeiger nein ok. Hast du den Namen der Stiftung schon im Internet eingegeben mit dem Hinweis auf die Satzung. Frage, wer hat euch gesagt das ihr evt. eine Stiftung seid? Falls es aus eurem BR war, oder einer nicht vom AG kommenden Stelle gründet den Wirtschafzsausschuss, der AG wird wohl spätestens dann mitteilen ob er der Ansicht ist das ihr Tendenzbetrieb seid. Seid ihr eine gGmbH?
02.12.2011 um 09:16 Uhr
Frage, wer hat euch gesagt das ihr evt. eine Stiftung seid?
Die Frage sollte lauten wer hat euch gesagt das ihr evt. ein Tendenzbetrieb seid?
05.12.2011 um 11:16 Uhr
@gironimo: Vielen Dank für den Tipp. Ich habe bislang nur mit einer übereifrigen und neugierigen Assistentin des Vorstandes gesprochen, da der GF im Urlaub war.
@peanuts: Ja, wir sind über 100 AN und wir wissen, dass der WA gebildet werden muss. Es ist nur leider nicht die einzige Baustelle...
@kunzundhinz: Danke für den Hinweis. Ich werde es recherchieren, wie es für Hamburg geregelt ist.
@Lernender: Ja, ich hatte bereits den Firmennamen mit dem Zusatz Satzung gegooglet :( Leider auch ohne Erfolg... Die von der gewerkschaft sagten, dass wir ein Tendenzbetrieb sein könnten. Wir haben mit Erziehung zu tun
05.12.2011 um 12:53 Uhr
Warum zerbricht sich ein BR den Kopf des AG? Bildet den WA, falls der AG der Meinung ist, dass Ihr ein Tendenzbetrieb seid und dieses ggf. nicht schlüssig belegen kann, entscheidet halt ein Arbeitsgericht.
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