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Dringende Frage des Betriebsrats zur Satzung?

D
Dieter
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind seit dem 28.04.06 ein neues Betriebratsteam und Mitglieder in einer mittleren Wohnungsgesellschaft die einer festen Satzung unterliegt, in der auch Hinweise zur Betriebsvereinbarungen verankert sind. Diese Satzung wurde mit Stand 2001 bei dem zuständigem Amtgericht eingetragen. In der Vergangenheit müssen wir feststellen, dass einige Paragraphen immer wieder geändert, gekürzt und erweitert werden und die Hinweise zu Betriebsvereinbarungen immer mehr verschwinden. Trotz §35 Mehrheitser-fordernisse „Abstimmung einer ¾ Mehrheit der Vertreterversammlung zur Änderung von Satzungen“, ändert die Geschäftsleitung immer wieder die Satzung und vertreibt sie nach altem Stand von 2001.

Wie können wir als Betriebsrat hier entgegenwirken???

Danke!

2.43802

Community-Antworten (2)

S
Sonja

06.05.2006 um 19:03 Uhr

Satzung?? Abstimmung einer ¾ Mehrheit der Vertreterversammlung??? Ist Euer Unternehmen eine Genossenschaft? Wenn ja, würde ich mich an den Genossenschaftsverband wenden (gibt es in jedem Bundesland). Er ist die zuständige Aufsichtsbehörde für jede Genossenschaft. Bei Google die Adresse vom zuständigen Genossenschaftsverband in Eurem Bundesland suchen und Kontakt aufnehmen.

K
Kölner

06.05.2006 um 19:36 Uhr

Als erstes müsste der Betriebsrat sich einmal darum kümmern eine originäre, bzw. die gültige und bei dem zuständigen Amtsgericht hinterlegte Satzung zu bekommen. Die BV's haben zunächst mal nix mit der Satzung zu tun, demnach würde ich so verhandeln, wie ein BR zu verhandeln hat: Im Interesse der AN unter Beachtung der Gesetze!

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