Erstellt am 29.11.2011 um 11:55 Uhr von Musterfrau
Hallo, als ersten TIPP: man muß schauen, was 1.) im Arbeitsvertrag steht, 2.) ob es eine BV gibt, in der interne Versetzungen geregelt sind, 3.) ob es eine Arbeits- und Betriebsordnung gibt, die Versetzungen regelt.
Erstellt am 29.11.2011 um 12:51 Uhr von nicknamenick
nein, gibt es alles nicht.
Erstellt am 29.11.2011 um 13:23 Uhr von Musterfrau
Hmmm, das ist aber erstaunlich ! Keinen Passus ähnlich der folgenden Art?
>>Zumutbarkeit von Tätigkeiten / Standort
Das Unternehmen XYZ behält sich in Abstimmung mit dem
Betriebsrat das Recht vor, dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin** eine andere, zumutbare,
seinen/ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Aufgabe zuzuweisen bzw.
ihn/sie an den einzelnen Standorten des Unternehmens einzusetzen, wenn es die
betrieblichen Belange erfordern.<<
Was ist in den Arbeitsverträgen denn als Aufgabe/ Arbeitsort definiert?
Erstellt am 29.11.2011 um 13:32 Uhr von Lernender
Die Frage ist, was verändert sich für den Mitarbeiter wenn er in einem anderen Bereich arbeitet.
Wird z.b. eine Krankenschwester von Station A nach Station B zum aushelfen geschickt, so ist das je nach vertragslage jederzeit möglich. Zumindest wenn sie auf Station B entsprechend ihrer QAualifikation eingesetzt wird.
Wichtig ist sicher auch, dass sie ihre Arbeitszeit beibehält.
Erstellt am 29.11.2011 um 16:42 Uhr von gironimo
ja - es muss halt gerprüft werden, ob der Versetzungsbegriff zutrifft (siehe § 95 Abs. 3 BetrVG). Wenn Euch das Verfahren mit dem Umgang mit den Dienstplänen nicht zusagt, wird es Zeit über eine BV zu verhandeln, die auch das Thema "Störfälle" behandelt.