Erstellt am 03.05.2007 um 16:33 Uhr von Der-Orion
Hi Indiana,
schau mal im §87 (1) Ziffer 2 BetrVG nach.
Dort steht:
Der BR hat......in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
Gruß
Der-Orion
Erstellt am 07.05.2007 um 08:01 Uhr von indiana
Hallo Der-Orion,
Was täte ich nur ohne dieses Forum.
Danke, hast mir weiter geholfen, war irgendwie auf dem Schlauch gestanden und fand den Anschluss nicht.
Gruß Indiana