Erstellt am 28.11.2011 um 14:49 Uhr von Pappnase
Bitte siehe § 29 Abs 2 Satz 3.
Der Vorsitzende muß rechtzeitig (das sind mind 3 Tage vorher!) laden und die TOP mitteilen. Grund ist, dass Ihr als BRM die Möglichkeit habt, Euch auf die einzelnen TOP vorzubereiten! Sonst seid Ihr bloß Statisten bzw bei Beschlußfassung "Stimmvieh"!
Erstellt am 28.11.2011 um 14:50 Uhr von pitsieben
@ Gustavmuller,
Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betribsrates unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden.
Siehe auch § 29 Absatz 2 BetrVG.
Erstellt am 28.11.2011 um 14:55 Uhr von Niemand
Also wenn es nur um eine BR Besprechung geht sehe ich das nicht so eng, da hier ja auch keine Beschlüsse gefasst werden.
Zu einer Betriebsratsitzung muss aber ordentlich mit Tagesordnung geladen werden.
Erstellt am 28.11.2011 um 14:57 Uhr von Flintstone
Wenn es sich lediglich um eine Besprechung handelt, also keine wirksamen Beschlüsse gefasst werden sollen, kann er das so machen, allerdings wie schon die Vorredner schrieben, sollte man sich auch da vorbereiten können... frag ihn doch einfach mal, warum er dieses mal die TO nicht bekannt geben will!
Erstellt am 28.11.2011 um 15:24 Uhr von Gustavmuller
habe nachgefragt. er meinte geht um eine kündigung weil ein paar BRM reden und es im betrieb schnell jeder davon hört will er es nicht sagen.
nur politik halt.
Erstellt am 28.11.2011 um 15:44 Uhr von Flintstone
oh, dann geht das so aber gar nicht! Dann muß es alles ordentlich gemacht werden. Möglich wäre die Einladung zur Sitzung mit dem Beitext, dass die nötigen Informationen im BR Büro eingesehen werden können - dann ist es zumindest laut BetrVG konform
Edit:
Ja nu, es ist wie es ist. Wird man geladen und in der Einladung steht, dass es um eine Kündigung geht und alle näheren Infos im BR Büro einzusehen sind, ist es IMHO konform mit dem Gesetz. Ich scheine mich etwas undeutlich ausgedrückt zu haben, was wohl an meinem neuem Nick liegt ;-)
Wie dem auch sei, kann auch ich nicht verstehen, warum der BRV hier so heimlich tut gegenüber seinen BRM. Ich denke aber mit der Premisse, dass die Einladung so verfasst wurde wie eben von mir geschildert, sollte ein rechtsgültiger Beschluss gefasst werden können.
Erstellt am 28.11.2011 um 15:48 Uhr von Kölner
@Flinstone
Ich wüsste gar nicht, ob ich dann zur BR-Sitzung gehen würde/müsste. Eher hielte ich es dann mit dem Gesetz 'unter Mitteilung der TO' - da würde es für jeden AG leicht anderes zu sehen...