Wie wird weiter gezahlt bei der Freistellung?
Hallo ihr lieben ,
Bei unserer letzten BR Sitzung wurde ich als nächstes frei zu stellendes BR Mitglied vorgeschlagen,was ja ansicht nicht falsch ist aus meiner Sicht da ich ja noch über 20 Jahre BR Arbeit vor mir habe,wenn alles klappt. Jetzt aber meine frage ,wisst ihr wie das mit dem Lohnausgleich funktioniert ? Ich vermute dies wird etwas kompliziert da ich Akkord bekomme+Grundlohn,daher denke ich das § 37 Abs. 2 bei mir nicht zum tragen kommt. Für mich währe es schon wichtig zu wissen was Angerechnet wird und wie,da ich dann auch einen Firmenwagen bekommen soll diesen muss ich aber auch Mtl.bezahlen(Geldwerdender Vorteil 1% )und wenn ich da nur meinen Grundlohn bekommen soll dann wird es schon Eng ,da der Akkord doch schon 40% meines Gesamtlohns ausmacht. Deswegen muss ich mich mal ein wenig schlau machen für die nächsten Lohnverhandlungen.
Community-Antworten (14)
26.11.2011 um 17:06 Uhr
Da muss ein durchschnittliches Einkommen ermittelt werden (z.B. rückwirkende Betrachtung der letzten 3 oder 6 Monate), aus dem sich dann das zu zahlende Gehalt ergibt.
Und wieso Firmenwagen und 1%. Willst oder musst Du den dann auch zur Privatnutzung haben? Was wäre, wenn Du den Wagen ausschließlich dienstlich nutzen wolltest?
26.11.2011 um 18:47 Uhr
Nein ich will den Firmenwagen auch privat nutzen da sonst mein Privater Wagen nur bei der Zentrale stehen würde,und diese 120 km von meinem Wohnort entfernt liegt,auserdem hätte meine Frau dann unser Auto zur Verfügung,und da ich dann auch Ausendienst technisch unterwegs sein werde und nicht immer zu hause sein werde ist es nur fernünftig wenn ich den Dienstwagen auch privat nutzen würde. Wenn das denn uber den Durchschnitt der letzten 6 mon. gerechnet wird dann kann ich ja mal wegen einer Lohnerhöung/angleichung mal den Chef fragen,schließlich befürwortet er ja meine Freistellung. ;-)
Gruß RulCat
26.11.2011 um 19:07 Uhr
Bekommen andere AN auch einen Firmenwagen zur Privatnutzung? Wenn ja unter welchen Konditionen/Voraussetzungen.
Bedenke hier § 78 (3) oder auch die Verurteilung von VW BRM
26.11.2011 um 22:38 Uhr
"Bei unserer letzten BR Sitzung wurde ich als nächstes frei zu stellendes BR Mitglied vorgeschlagen,..."
Wie ist das zu verstehen? Ist Eure MA-Zahl dauerhaft über den nächsten Schwellenwert gerutscht?
"... ,da ich dann auch einen Firmenwagen bekommen soll."
Es sollte bekannt sein, dass sich der Arbeitsplatz eines freigestellten BRM grundsätzlich am Sitz des BR im Unternehmen befindet. Somit ist der Weg zum Arbeitsplatz und wieder nach Hause allein das "Problem" des freigestellten BRM.
Wenn Du bislang keinen Anspruch auf einen Dienstwagen inkl. Privatnutzung geltend machen kannst, handelt es sich um einen Straftatbestand gem. § 119 Abs.1 Nr.3 BetrVG ...
"da ich dann auch Ausendienst technisch unterwegs sein werde und nicht immer zu hause sein werde"
Für diese Fahrten muss der AG die Kosten übernehmen. Dafür kann er z.B. einen Firmenwagen stellen oder das Zugticket bezahlen etc. ...
27.11.2011 um 11:30 Uhr
na ja nun mal langsam. Betriebe mit Außendienst oder vielen kleineren Außenstellen machen es nun mal erforderlich, dass der BR auch viel fahren muss. Das kenne ich aus früheren Jahren auch so. Allerdings habe ich immer einen Dienstwagen vom Fahrzeugpool der Firma in Anspruch genommen, wenn ich einen brauchte und anschließend wieder auf den Hof gestellt.. Es kann also durchaus eine Notwendigkeit für einen Dienstwagen bestehen, die in der BR-Arbeit begründet ist. Und wenn der Betrieb die Option Firmenwagen+ Privatnutzung bei Dienstwagenfahrern anbietet - warum nicht auch dem BR.
Überlegen sollte man es sich trotzdem. Es macht bei vielen Kollegen keinen all zu guten Eindruck, wenn der BR mit einem schwarzen Schlitten mit getönten Scheiben vor fährt.
27.11.2011 um 12:28 Uhr
"Es kann also durchaus eine Notwendigkeit für einen Dienstwagen bestehen, die in der BR-Arbeit begründet ist. " Darauf hatte ich bereits hingewiesen und wird von mir auch nicht bestritten.
"Und wenn der Betrieb die Option Firmenwagen+ Privatnutzung bei Dienstwagenfahrern anbietet - warum nicht auch dem BR. "
Wenn JEDER VERGLEICHBARE AN die Option hat, einen Firmenwagen inkl. Privatnutzung fahren zu können, spricht auch nichts dagegen. Bezüglich der Ausgestaltung müsste der BR allerdings gem. §87 Abs.1 Nr. 10 BetrVG beteiligt werden.
Ist das nicht der Fall, handelt es sich um die Gewährung von Vorteilen, die einen Straftatbestand erfüllen. Immerhin handelt es sich bei einem Firmenwagen inkl. Privatnutzung um einen Vergütungsbestandteil und ein freigestelltes BRM darf bzgl. seiner Gehaltsentwicklung nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als vergleichbare AN.
Ich bleibe bei meinen obigen Aussagen und sehe mich im Einklang mit herrschender Rechtsprechung.
27.11.2011 um 14:02 Uhr
Danke für eure Antworten,
um die Notwendigkeit für den Dienstwagen einmal zu klären,nicht das hier noch die Vermutung aufkommt das ich mir den Dienstwagen erschleichen möchte ;-) kann ich euch folgendes sagen unser BR besteht aus 41Mitglieder davon sind 15 Freigestellt,wir haben so round about 840 Betriebsstätten so auf den gesamten Norden Verteilt,und diese werden unter den Freigestellten aufgeteilt(Bezirke). So und wenn ich dann meinen Bezirk bekomme,muss ich natürlich Flexibel sein daher bekommen wir ja auch Firmenwagen. Und um den Firmenwagen nicht immer zur Zentrale zu bringen ,werde ich den DW dann auch privat nutzen.
27.11.2011 um 22:14 Uhr
tja und mit der Antwort hast du nichts gesagt dass die Vermutung einer unzulässigen Bevorteilung als BR entkräftet!
Ich hoffe nur einer Eurer MA schickt Dir den Staatsanwalt auf den Hals. Leute wie Du haben leider nicht begriffen was sie der Idee der Mitbestimmung antun!!!!!!!!
28.11.2011 um 12:18 Uhr
ja,ja Ganther du hast vollkommen Recht, soll er doch mit seinem Auto die Filialen aufsuchen und am besten auch noch das Benzin bezahlen.
28.11.2011 um 14:37 Uhr
da nach § 40 BetrVG der AG dem BR sachliche Mittel für die laufende Geschäftsführung zur Verfügung stellen muss, damit dieser seine Aufgaben wahrnehmen kann, ist der AG in diesem Fall sogar verpflichtet eine Regelung zu finden, damit RulCat ordentliche BR-arbeit verrichten kann. Ob die Regelung der privaten Nutzung des Dienstwagens nun glücklich gewählt ist, steht auf einem anderen Blatt.
Zur Frage des Lohnausgleiches solltest du (RulCat) einfach mal deine Mitkollegen des BR ansprechen. Bei der -von dir erwähnten- Größe eures Unternehmens gibt es dazu bestimmt schon eine einheitliche Regelung, ggf. in einer BV.
28.11.2011 um 17:29 Uhr
@ ganther Danke für deinen hinweiss das mir die MA den Staatsanwalt auf den Hals hetzen sollen,aber ich weiß echt nicht ob du da auch im richtigen Thema bist,weil was hatt den der Dienstwagen mit der "Mitbestimmung " zu tun ? Aber ok wenn das denn deine Meinung ist bitte,kann ja sein das du da etwas verwirrt warst,aber wenn ich im Monat so ca.4500-5000km fahren soll dann brauche ich selbstverständlich einen Firmenwagen und eine Tankkarte auch,oder bezahlst du solche Sachen aus deiner Geldbörse selber ??? Auserdem wüsste ich nicht was daran eine "unzulässigen Bevorteilung" seien sollte ,wahre schön wenn du das genauer Erklären würdest,wenn dies nähmlich so sein sollte dann werde ich meine 15 Freigestellten BR Kollegen dieses mal mitteilen und dann schauen wir mal was die denn dazu zu sagen haben. @ azrael Deinen Vorschlag habe ich heute morgen schon vorab erledigt,ich habe mich mit unserem 1.Vorsitzenden über alles aufklären lassen wie sich das alles verhällt mit dem ganzen. Der hatt mir dann auch alles Erklärt und so.
28.11.2011 um 18:21 Uhr
Und um den Firmenwagen nicht immer zur Zentrale zu bringen ,werde ich den DW dann auch privat nutzen. Das macht mir Angst um ehrlich zu sein. Was es mit der privaten Nutzung und ob du ein Anrecht darauf hast zu tun hat, hat Kollege Peanuts ja schon erklärt - sehr ausführlich und IMHO sehr zutreffend... Übrigens, warum mußt du nur im Norden im Monat bis zu 5000 Km fahren - gibt wes nirgendwo in den Filialen örtliche BR, bzw BRM in den Filialen? Und warum müssen alle 15 freigestellten alle so viel fahren im Norden? Im Monat wohl gemerkt... in jedem Monat?
Reden wir mal Klartext: 1 mal wöchentlich in jeder Filiale Sprechstunden - bei 15 freigestellten sagen wir mal pro Person 1 Tag in je 3 Filialen - also jeder 1 Tag unterwegs (und das war für dich jetzt echt positiv gerechnet. Da komme ich noch lange nicht auf 5000 km pro freigestelltes BRM!
weiterhin gibt es öffentliche Verkehrsmittel - ja, sogar im Norden. Aufgrund dessen muß der AG euch kein Firmen KFZ zur Verfügung stellen - und ich wiederhole, noch lange nciht zur privaten Nutzung!!!
28.11.2011 um 18:48 Uhr
@RulCat
Du sollst doch ruhig einen Firmenwagen bekommen, ABER
- nicht für den Weg von Zu Hause zu Deiner heutigen Arbeitsstätte und
- nicht für eine Privatnutzung!!!! Das ist schließlich ein geldwerter Gehaltsbestandteil. Den bekommst Du dann weil du BRM bist und schon bist du in einem Bereich einer Straftat!
Was Du hier vorträgst stützt nur einen rein dienstliche Nutzung! Tja und wenn Du nicht weißt was das mit Mitbestimmung zu tun hat dann tut es mir eigentlich leid... schau Dir an was die BRs von VW und Opel für die Idee der Mitbestimmung getan haben... udn dein Verhalten ist am Ende des Tages das gleiche
28.11.2011 um 20:28 Uhr
finde ich ehrlich gesagt übertrieben, was hier schwarz gemalt wird. Wenn jeder Dienstwagenfahrer im Betrieb die Rechte hat, wie RulCat das beschreibt (und es wird wahrscheinlich so sein), dann ist es bei der größe des Betriebes und den Anforderungen o.k. so zu verfahren.
Auch wenn ich es bei mir anders geregelt habe. Und die Fälle, das eine Dienstfahrt zu Hause endet ist auch normal. Schließlich will man ja keinen BR mit Beamtenmentalität.
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