Betriebsratwahl im Urlaub
Guten Morgen, Unser Betrieb hat am 2.05.2022 Betriebsratwahl, ich gehöre den Wahlvorstand an. Und habe ab den 2.05.2022 Urlaub. Selbstverständlich muss ich ja an diesem Tag im Betrieb anwesend sein. Meine Frage lautet muss man mir diesen Tag gut schreiben, oder habe ich Pech gehabt.
Liebe Grüße Elke
Community-Antworten (7)
22.03.2022 um 11:34 Uhr
Ich würde sagen, du hast Urlaub. Und was du privat in deiner Urlaubszeit machst, ist deine Sache. Daraus ergeben sich keine Pflichten für den AG. Es sei denn, er fordert dich an und du bist einverstanden.
22.03.2022 um 11:39 Uhr
Du hast Urlaub und musst deshalb auch nicht anwesend sein. Dafür sollte es ja Ersatzmitglieder des WV geben. Wieso man aber im WV die Wahl auf Tage legt, wo WVM im Urlaub sind ....
22.03.2022 um 11:44 Uhr
Rechtlichen Anspruch auf Gutschrift der Stunden hast Du tatsächlich nur, wenn Du aus betrieblichen Gründen Deinen Urlaub unterbrechen musst. Wenn Du also für den Wahltag aus dem Urlaub kommst, ist das Dein ehrenamtliches "Vergnügen"
Nichtsdestotrotz kannst Du natürlich, da der Termin ja schon Wochen vorher bekannt ist, mit dem Arbeitgeber eine Verschiebung des Urlaubs(tages) vereinbaren.
MfG
Enigmathika
28.03.2022 um 18:55 Uhr
Eben - streiche den Urlaubstag am 02.05.2022 und geh arbeiten und dann nimmst du an dem Tag eben die Aufgaben als WV wahr.
28.03.2022 um 19:04 Uhr
einen eingereichten Urlaubstag kann der AN nicht einfach "streichen".
28.03.2022 um 19:11 Uhr
Also gut, dann drücken wir es anders aus: Bespreche mit dem AG, deinem Vorgesetzten oder wer auch immer für deinen Urlaubsantrag zuständig ist, ob du den Urlaubstag vom 2. Mai wieder zurücknehmen kannst. Das man nicht einseitig ohne Rücksprache/Absprache/Genehmigung Urlaub einfach wieder streichen kann, ist sicherlich allen klar.
28.03.2022 um 19:15 Uhr
als AG würde ich nach dem "Warum" fragen ... und sofern der Fragesteller nicht super mit dem AG kla kommt, wäre selbiger total dumm, den Urlaubstag streichen zu lassen.
Aber versuchen würde ich es natürlich auch.
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