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Versetzung

M
mondlicht
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb 120 AN soll ein schwerbehinderter MA , 50%, an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden. Kann der BR dieser versetzung widersprechen wenn er der Auffassung ist das dieser Arbeitsplatz nicht der Behinderung entspricht? Oder kann zB der Werksarzt nur diese Beurteilung vornehmen ?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

25.11.2011 um 12:10 Uhr

@mondlicht Da kann man auch als BR widersprechen. Die SBV würde ich noch einbinden...

Vorsicht aber im Hinblick auf BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04!!! (Für den TE 'niemand': http://lexetius.com/2005,3615)

K
Kurzarbeiter

25.11.2011 um 12:25 Uhr

mondlicht

Hier einmal den § 81 Abs. 4 Satz 5 SGB IX lesen! Der AN hat einen einklagbaren Rechtsanspruch auf einen Arbeitsplatz der die Behinderung beachtet.

Habt ihr keine SBV? Diese sollte sofern vohanden hier eingreifen/helfen beraten. Falls es keine gibt prüfen ob Wahl möglich ist § 94 SGB IX

G
gironimo

25.11.2011 um 16:36 Uhr

Kölner meint : 2 AZR 519/04 (für die, die nicht auch noch googeln wollen)

Die Pflicht des Arbeitgebers, einem schwerbehinderten Arbeitnehmer gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX einen seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechenden Arbeitsplatz zuzuweisen, ist auch zu berücksichtigen bei der Prüfung, ob eine Beendigungskündigung durch eine mit einer Änderungskündigung verbundene Versetzung auf einen solchen Arbeitsplatz vermieden werden kann. Widerspricht jedoch der Betriebsrat der Versetzung, ist in der Regel davon auszugehen, dass eine dem Arbeitgeber zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nicht besteht. Der Arbeitgeber ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände verpflichtet, ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG durchzuführen.

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